vonRedaktion Salzburg
JUNI 30, 2022
Die Inflation sowie die damit zusammenhängenden Entlastungsmaßnahmen des Bundes lassen in den nächsten Jahren sinkende finanzielle Spielräume der Städte und Gemeinden erwarten. Dies birgt das Risiko, dass Städte und Gemeinden Investitionen zurückfahren, insbesondere vor dem Hintergrund stark gestiegener Baupreise. Notwendige Investitionen in den Klimaschutz könnten unfinanzierbar werden. Prognose zeigt sinkende finanzielle Spielräume
Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine Prognose in zwei Varianten zur Entwicklung der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2025 erstellt. Bei Berücksichtigung der jüngst nach oben korrigierten Inflationsentwicklung und des Entlastungspaketes des Bundes zur Abfederung der Inflationsverluste ist von einem kontinuierlichen Rückgang der finanziellen Spielräume der Städte und Gemeinden bis 2025 auszugehen.
„Ausgehend von einer Öffentliche Sparquote (ÖSQ) der Gemeinden ohne Wien 2018/2019 von 12,3% bzw. 13,2%, kann von einem Rückgang bis 2025 auf 7,3% ausgegangen werden“, zeigt Peter Biwald vom KDZ ein düsteres Zukunftsbild. Diese Kennzahl zeigt an, inwieweit Überschüsse in der operativen Gebarung erwirtschaftet werden können, um diese v.a. in kommunale Infrastruktur zu investieren.
Inflations-Entlastungspakete und hohe Ausgabensteigerungen sind Risiken für die Gemeindefinanzen
Das Mitte Juni von der Bundesregierung präsentierte Teuerungs-Entlastungspaket zur Abfederung der Inflationsverluste führt mittelfristig zu Mindereinnahmen der Gemeindeebene in der Höhe von 1,6 Mrd. Euro bis 2025. Da die Mindereinnahmen jährlich zunehmen, bedeutet dies im Jahr 2025 etwa 650 Mio. Euro weniger Mittel für Gemeinden. Diese können zwar teilweise über die inflationsbedingten Mehreinnahmen gegenfinanziert werden, mittelfristig dämpft dies jedoch die Entwicklung der Ertragsanteile. Hinzu kommen Mindereinnahmen aus der Steuerreform 2020/2021. Im Vollausbau ab 2025 entgehen den Gemeinden pro Jahr daraus 580 Mio. Euro.
Dies führt dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Insbesondere bei den Umlagen, mit welchen die Bereiche Gesundheit und Soziales von den Gemeinden ko-finanziert werden, ist weiterhin mit deutlichen Steigerungsraten zu rechnen. 2020 gingen bereits 57 Prozent der Ertragsanteile der Gemeinden im Rahmen von Transfers an die Länder, wodurch diese wichtige Einnahmequelle der Gemeinden zur Finanzierung der Daseinsvorsorge kontinuierlich an Bedeutung verliert.
Im nächsten Finanzausgleich wäre es daher fair, die Mittel für die Gemeindeebene gegenüber den Vorperioden zu erhöhen. „Im Sinne einer Bedarfsgerechtigkeit tragen gestärkte Gemeindefinanzen dazu bei, dass die Städte und Gemeinden auch in den nächsten Jahren ihrem Versorgungsauftrag in der Daseinsvorsorge weiterhin nachkommen und die Herausforderungen der Zukunft meistern können“, so Generalsekretär Thomas Weninger.
Absicherung der kommunalen Investitionen und Einrichtung eines Klimaschutzfonds
„Gemeinden sind ein wichtiger öffentlicher Investor. Herausfordernd sind insbesondere Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen sowie in den Klimaschutz. Die Umsetzung wird für die Gemeinden durch gestiegene Baupreise und fehlende Bewerber bei Ausschreibungen jedoch immer schwieriger“, betonen Peter Biwald und Thomas Weninger gemeinsam.
„Es braucht daher Maßnahmen, um entweder der massiven Preisentwicklung in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken oder Finanzzuweisungen, um den Gemeinden trotz gestiegener Baupreise die Umsetzung der Investitionsprojekte zu ermöglichen“, so Biwald und Weninger weiter.
Ergänzend dazu wird von Karoline Mitterer vom KDZ zur Absicherung der klimaschutzrelevanten Investitionen ein bundesweiter Klimaschutzfonds, etwa nach Vorbild des Siedlungswasserwirtschaftsfonds vorgeschlagen. „Ein solcher Fonds sollte nach objektiven Förderkriterien bedarfsorientiert Projekte fördern, z.B. den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Städten, Anpassungsmaßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln in Ortszentren oder thermische Sanierungen sowie Umstellungen der Heizsysteme in kommunalen Gebäuden.“
Städtebund fordert erneut aktive Einbindung
Im Sinne einer guten Multi-Level-Governance braucht es eine gute Einbindung der Städte und Gemeinden bei politischen Verhandlungen, wenn diese unmittelbar von den Ergebnissen betroffen sind. Dies wurde in der Vergangenheit häufig versäumt, etwa auch bei den Art. 15a-Verhandlungen zur Elementarpädagogik.
Bei den im Herbst 2022 folgenden Verhandlungen zum Bildungsinvestitionsgesetz sollten daher auch die Städte und Gemeinden von Beginn an stärker in den Verhandlungsprozess eingebunden sein. Ohne Einbezug der Gemeindeebene ist hingegen zu befürchten, dass die gesetzten Zielsetzungen des Bundes – wie auch bei den Vorgängerregelungen geschehen – nicht erreicht werden.
Quelle: Stadt Wien