vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 02, 2022
Mit der gestrigen Erklärung der Bundesregierung, dass der Bund dem Land Wien 2 Mrd. EUR im Bedarfsfall kurzfristig zur Verfügung stellt, wurden seitens Wiens nun folgende Schritte zur weiteren Abrufung der Finanzmittel als Vorkehrung für den allfälligen Ernstfall gesetzt:
Vertragsabschluss zwischen dem Bund (OEBFA) und dem Land Wien ist am 31.08.2022 erfolgt. Aufgrund des Bundesfinanzierungsgesetzes kann die OEBFA mit Wien einen Vertrag nur auf Landesebene abschließen. Daraus folgt, dass die Genehmigung dieses Vertrages durch die Wiener Landesregierung zu erfolgen hat. Um ehestmöglich die Finanzmittel für den Ernstfall abrufen zu können, war die Vertragsgenehmigung durch die Landesregierung dringend erforderlich. Im Falle der „Dringlichkeit“ sieht die Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung vor, dass eine Genehmigung in Form eines Umlaufbeschlusses zu erfolgen hat. Laut derzeitigem Stand wurde der Umlaufbeschluss mehrheitlich von SPÖ und NEOS angenommen – eine Fraktion, die Wiener FPÖ stimmte dagegen, ÖVP und Grüne, haben sich bis dato noch nicht dazu geäußert. Finanzielle Angelegenheiten des Landes fallen gemäß §132, Abs. 4 WStV in den Zuständigkeitsbereich der „Gemeinde“. Daher war für die Weitergabe der vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel ein Kreditrahmenvertrag zwischen der Stadt Wien und der Wiener Stadtwerke GmbH notwendig. Aufgrund der nach wie vor gegebenen Dringlichkeit war daher eine weitere Notkompetenz des Bürgermeisters für diesen Vertragsabschluss erforderlich. Dieser Vertrag ermöglicht im Bedarfsfall die Überweisung der Bundesmittel zur Liquiditätssicherung an die Wien Energie. Bis dato wurde der vom Bund eingeräumte Finanzrahmen (2 Mrd. EUR) mangels Bedarf nicht in Anspruch genommen.
Quelle: Stadt Wien