vonRedaktion International
OKTOBER 21, 2022
Vorfallszeit: 21.10.2022, 10:30 Uhr
Vorfallsort: 1010 Wien, Rathaus
Bereits seit Anfang des Monats wurden Schwerpunktaktionen ziviler und uniformierter Polizisten im Bereich des Keplerplatzes intensiviert. Da eine Deliktshäufung im Bereich der Suchtmittelkriminalität feststellbar war, ist neben dem Stadtpolizeikommando Favoriten auch das Landeskriminalamt Wien-Außenstelle Süd federführend an diesen Schwerpunktaktionen beteiligt. Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet, wurden bereits zahlreiche polizeiliche Erfolge verbucht.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Arkadenhof des Wiener Rathauses präsentierten der Wiener Bürgermeister, Dr. Michael Ludwig, und der Landespolizeipräsident in Wien, Dr. Gerhard Pürstl, ein Maßnahmenpaket zur weiteren Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls.
Vonseiten der Stadt Wien werden verschiedene Maßnahme, vor allem in baulicher und technischer Hinsicht, im Zusammenhang mit der Platzgestaltung getroffen, um bestmöglich gegen die Suchtmittelkriminalität vorzugehen.
Die Wiener Polizei hat neben der Aufrechterhaltung der hohen Polizeipräsenz am Keplerplatz zusätzlich zu diesen Maßnahmen eine Schutzzone gemäß §36a SPG im Bereich des Keplerplatzes verordnet. Innerhalb dieser Schutzzone befinden sich unter anderem ein Kindergarten, ein Kinderspielplatz und ein Sportplatz. Vorrangiges Ziel dieser Schutzzone ist es Minderjährige vor strafbaren Handlungen bestmöglich zu schützen.
Die Schutzzone gilt ab 22.10.2022, 00:00 Uhr an Werktagen und an Sonn-und Feiertagen, somit an jedem Wochentag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Sie tritt, sofern sie die Landespolizeidirektion Wien nicht vorher aufhebt, mit Ablauf des 22.04.2023 außer Kraft.
In dem verordneten Schutzbereich sind Polizisten ermächtigt Personen, von denen begründeterweise anzunehmen ist, dass sie strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz begehen könnten, wegzuweisen.
Wer entgegen einer Wegweisung die Schutzzone betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Der gesamte Verordnungstext ist folgendem Link zu entnehmen:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2116.pdf
Quelle: LPD Wien