vonRedaktion International
MÄRZ 29, 2024
Im Magistrat ist das Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung für die Vorbereitung, Organisation, Abwicklung und Nachbereitung von Wahlen zuständig.
Wenn an einem Wahlsonntag das (vorläufige) Gesamtergebnis medial verkündet wird, sind nicht nur nach Schließung der Wahllokale die Wahlkuverts mit den Stimmzetteln aus der Wahlurne entnommen, geöffnet, auf ihre Gültigkeit geprüft und die Stimmzettel ausgezählt, die Ergebnisse der 154 Wahlsprengel telefonisch an die Hauptwahlbehörde weitergegeben und schließlich das Gesamtergebnis ermittelt worden. Es liegt dann auch schon ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hinter den derzeit neun
zehn Bediensteten des Amtes Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung. Dort laufen unter Leitung von MMag.a Astrid Hofer alle Fäden rund um eine Wahl zusammen und diese wird sie auch noch rund einen Monat nach dem Wahltermin beschäftigen.
Das Amt ist während dieses Zeitraums direkte Ansprechstelle für den Bürgermeister, die Magistratsdirektion, die Mitglieder der Wahlbehörden, wahlwerbende Gruppen, Bürger und Medien. Unterstützt wird es magistratsintern unter anderem durch das Meldeamt oder das Referat Kommunikation und Medien und am Wahltag auch durch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG).
Rückgrat und Herz der Demokratie
„Der Wahlsonntag ist DER Tag der Mitwirkung und Mitgestaltung“, erklärt Astrid Hofer: „Alle politischen Institutionen der Verfassung – in einer Statutarstadt wie Innsbruck sind das Gemeinderat, Stadtsenat und Bürgermeister – leiten sich direkt oder indirekt von Wahlen ab. Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche, persönliche und geheime Wahlen sind daher das Fundament, das Rückgrat, das Herz einer Demokratie.
Damit Wahlen im demokratischen Sinn als gerechte Teilhabe empfunden werden und die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Wahlen haben, müssen sie nach klaren und transparenten Regeln und vor allem korrekt ablaufen“, erläutert die dafür zuständige Juristin die Bedeutung und Wichtigkeit dieser Aufgabe.
Herausforderung Superwahljahr
Die Gemeinderats- und BürgerrmeisterIndirektwahl stellt immer eine besondere Herausforderung dar. Bei diesen ist der Magistrat allein für die Vorbereitung der gesamten Wahl zuständig. Dazu zählen die Kundmachung der Wahl, Auflage und Abschluss der Wählerverzeichnisse, Vorbereitung der Sitzungen der Wahlbehörden, Erstellung und Druck von insgesamt 250.000 Stimmzetteln, 40.000 Wahlkarten und weiterer Drucksorten oder die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge. Es müssen 43 Wahllokale, 306 Wahlkabinen und 154 Wahlurnen vorbereitet und die aus jeweils zwei Personen bestehenden 154 Sprengelwahlbehörden inklusive jeweils bis zu drei Beisitzende pro Wahlsprengel rekrutiert, eingeschult und eingeschworen, das Wahlkartenbüro eingerichtet und personell besetzt werden.
Dazu kommt, dass sich 2024 die kommunalen Wahlen mit der Wahl zum Europäischen Parlament überschneiden. Bei letzterer wie auch bei der im Herbst anstehenden Nationalratswahl bringt das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 zahlreiche Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der Wahlkartenlogistik und der Barrierefreiheit. UI
Quelle: Stadt Innsbruck