vonRedaktion International
MÄRZ 06, 2021
Züricher Architektin und Wiener Architekt als neue Mitglieder bestellt
Seit dem Jahr 2013 beurteilt der Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) Projekte, Konzepte und Entwicklungen im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer Qualität in den Bereichen Architektur, Stadtgestaltung, Städtebau und Stadtentwicklung. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten – in der Planung oder beim Bau sowie bei den NutzerInnen oder BewohnerInnen – Baukultur in der Stadt Innsbruck weiter zu fördern. In seiner jüngsten zweitägigen Sitzung, am Montag und Dienstag, 1. und 2. März 2021, wählte das Gremium einen neuen Vorsitz und begrüßte zwei neue Mitglieder.
Die Züricher Architektin Kornelia Gysel und der Wiener Architekt Bernd Vlay sind neu im Gestaltungsbeirat. Andreas Cukrowicz übernimmt den Vorsitz, Landschaftsarchitektin Marie-Theres Okresek wird seine Stellvertreterin. „Der Gestaltungsbeirat leistet großartige Arbeit für unser lebenswertes Innsbruck und setzt mit seiner Fachexpertise wertvolle Impulse für eine positive Stadtentwicklung. Dadurch bleiben bestehende Qualitäten erhalten und Defizite werden verbessert. Ich gratuliere dem neuen Vorsitz zur Wahl und möchte mich bei allen Beteiligten für die bisherige Arbeit bedanken“, unterstreicht Bürgermeister Georg Willi.
Aktuelle Zusammensetzung
Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:
Ersatzmitglieder:
Lebensqualität im Fokus
Der IGB ist ein Team von ExpertInnen mit besonderen Kenntnissen auf den Gebieten der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsplanung. Er wird konsultiert, wenn das Bauvolumen 5.000 Kubikmeter überschreitet oder städtebaulich relevante Projekte zu bewerten sind. Als unabhängiges Sachverständigengremium unterstützt und berät er die politischen EntscheidungsträgerInnen sowie die stadtplanerischen Verantwortlichen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Zusammenleben als Stadtgesellschaft, die Entwicklung des gemeinsamen Lebensraumes und die damit verbundene Lebensqualität. Die Funktionsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des IGBs beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. AD
Quelle: Stadt Innsbruck