vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 09, 2021
Eine 22-jährige Österreicherin wollte am 6. September 2021 über eine Internetseite eine Bengalen-Katze kaufen. Nach der Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Verkäufer leistete die Frau eine Anzahlung in der Höhe eines mittleren 3-stelligen Eurobetrages auf ein deutsches Bankkonto. Kurze Zeit später kontaktierte der Verkäufer die 22-Jährige und forderte wegen einer angeblich falschen Lieferkiste, fehlender Dokumente und zur Begleichung von Zollgebühren weitere Zahlungen. Dieser Forderung kam die Österreicherin nach und überwies in Summe einen niederen 4-stelligen Eurobetrag. Als der vermeintliche Verkäufer eine weitere Zahlung im niederen 4-stelligen Bereich für eine angebliche Corona-Impfung der Katze forderte, wurde die Frau stutzig und kündigte den Rücktritt des Kaufes an. Seither ist der Verkäufer nicht mehr erreichbar. Der 22-Jährigen entstand ein Schaden im niederen 4-stelligen Eurobereich.
Quelle: LPD Tirol