vonRedaktion Salzburg
JULI 09, 2022
Nach einer Investition eines dreistelligen Eurobetrages am 09.05.2022 auf einer Internetplattform wurde einer 51-jährige Österreicherin ein Gewinn von 100% mitgeteilt. Daraufhin überwies die 51-Jährige am 13.05.2022 einen mittleren vierstelligen Betrag auf ein deutsches Bankkonto. Als der versprochene Gewinn diesmal jedoch ausgeblieb, ließ sich die Frau trotzdem noch zu einer neuerlichen Überweisung eines namhaften vierstelligen Eurobetrages überreden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf einen hohen vierstelligen Eurobetrag.
Quelle: LPD Tirol