vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 26, 2024
Am 11.03.2024 wollte ein 44-jähriger Österreicher auf einer Internet-Plattform einen Bagger und den dazugehörigen Anhänger zum Preis eines mittleren, fünfstelligen Eurobetrags erwerben, indem er den Verkäufer zunächst schriftlich und anschließend telefonisch kontaktierte. Nachdem er vom Verkäufer per Whats App weitere Fotos vom Bagger erhalten hatte, entschloss er sich zum Kauf. Er erhielt per Mail die Rechnung und überwies die vereinbarte Kaufsumme auf ein deutsches Bankkonto. Nachdem der Verkäufer, dessen Identität noch nicht geklärt ist, den Zahlungseingang bestätigt und die Lieferung des Kaufobjektes ankündigt hatte, brach der Kontakt ab und die Lieferung blieb aus. Zwischenzeitlich wurde derselbe Bagger auf Facebook zum Verkauf angeboten, weshalb der 44-Jährige misstrauisch wurde und bei der Polizei Anzeige erstattete.
Quelle: LPD Tirol