vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 18, 2024
Am 03.11.2024 beabsichtigte ein 18-jähriger Österreicher über eine Social-Media-Plattform von einem Anbieter eine Krampusmaske zu erwerben. Im Zuge der Verkaufsabwicklung über eine Kommunikationsplattform wurde der 18-Jährige zweimal aufgefordert, jeweils einen niedrigen 3-stelligen Eurobetrag auf ein Konto eines Zahlungsdienstleisters zu überweisen. Am 07.11.2024 beabsichtigte der 18-Jährige über die selbe Plattform auch ein Krampusfell zu erwerben. Im Zuge dieser Verkaufsabhandlung wurde der Mann wiederum aufgefordert, zwei Überweisungen auf ein italienisches Konto durchzuführen. Nachdem es bisher zu keiner Lieferung der bereits bezahlten Artikel an den Käufer gekommen ist, erstattete dieser am 17.11.2024 die Anzeige. Durch die Tat entstand dem Opfer ein Schaden in der Höhe eines hohen 3-stelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol