vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 02, 2025
Am 22. Dezember 2024 fand ein 48-jähriger Deutscher auf einer Buchungsplattform ein Angebot für eine Ferienunterkunft in Landeck. Nach einem Erstkontakt über einen Messenger-Dienst wurden die Buchungsdetails geklärt und die Rechnung in der Höhe eines vierstelligen Eurobetrages auf ein italienisches Konto überwiesen. Während der Anreise erkundigte sich das Opfer nach der genauen Adresse. Die Anfrage blieb jedoch unbeantwortet. In Landeck stellte das Opfer fest, dass es die Unterkunft nicht gibt.
Quelle: LPD Tirol