vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 03, 2021
LH Kaiser, LHStvin Schaunig: Partnerschaftliches Zusammenarbeiten zwischen Land, Sozialpartnern, sowie Engagement der Wirtschafts- und Industriebetriebe halten Kärnten auf der Erfolgsspur - Arbeitslosigkeit um 18 Prozent unter Vorkrisenniveau
Klagenfurt (LPD). Weiterhin erfreulich entwickelt sich der Kärntner Arbeitsmarkt. „Nicht nur, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu Oktober 2020 um 25,1 Prozent gesunken (-5.478 Personen) ist, besonders bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit in unserem Bundesland bereits um 18 Prozent (-3.590 Personen) unter dem Vorkrisenniveau ist“, betonen heute, Dienstag, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Aktuell stehen 220.000 (+ 6.000) Beschäftigte in Kärnten 16.305 arbeitslos gemeldeten Personen gegenüber, weitere 3.008 befinden sich in Schulungen.
Für den so besonders erfreulichen Aufschwung gäbe es mehrere Erfolgsgründe, so Kaiser und Schaunig. „Vor allem die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die enge Abstimmung der Landespolitik mit den Sozialpartnern ist ein Erfolgsrezept, weil wir so immer bestens abgestimmt sind, die Anliegen und Problemstellungen gemeinsam im Interesse aller beteiligten einer Lösung zuführen bzw. gemeinsam an Lösungswegen arbeiten“, streicht Kaiser hervor. „Zudem gibt es eine lange Liste von zielgruppenspezifischen Kooperationsprojekten, Einzelmaßnahmen und einen übergreifenden Plan für den Kärntner Arbeitsmarkt“, verweist Schaunig auf zuletzt gestartete Initiativen wie „back to the future“, Weiterqualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen wie „Bau packt an“ oder das „Karriereguiding“ und den mit 70 Millionen Euro dotierten Territorialen Beschäftigungspakt (TEP).
Für Kaiser und Schaunig steht fest, dass dieser erfolgreiche Weg konsequent weiterzugehen ist: „Wir zeigen ja, dass positive Arbeitsanreize und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich wirken.“ Umgekehrt seien auch geplante Bestrafungsaktionen des Bundes für arbeitslose Menschen, wie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes oder eine pauschale, undifferenzierte Verschärfung von Zumutbarkeitsgrenzen der falsche Weg.
Quelle: Land Kärnten