Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz bringt weitere Verbesserungen

vonRedaktion International
NOVEMBER 02, 2020

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LR Fellner: Weil Klatschen alleine zu wenig ist – „Besondere Pflegedienstzulage“ für Pflegekräfte in Sozialhilfeverbänden sowie Widereingliederungsteilzeit im K-GMG sollen morgen in Regierungssitzung beschlossen werden

Klagenfurt (LPD). Nicht erst seit Beginn der Corona-Krise leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände in den Gemeinden großartige und wichtige Arbeit. Der zuständige Landesrat Gemeindereferent Daniel Fellner: „Wir wissen, dass es Entlohnungsunterschiede zwischen den Pflegekräften der Spitäler und jener der Sozialhilfeverbände gibt. Im Rahmen der Evaluierung des Kärntner Gemeindemitarbeitergesetzes (K-GMG) wurde auch diese Thematik intensiv diskutiert. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern kam man einstimmig überein, dass künftig eine besondere Pflegedienstzulage (Differenz zwischen K-GMG und Gehaltsschema der Krankenanstalten) bezahlt werden soll. Weil eben Klatschen für die erbrachten Leistungen, meiner Meinung nach, zu wenig ist.“ Besagte Pflegedienstzulage soll morgen, Dienstag, in der Regierungssitzung beschlossen werden.

„Diese Zulage ist, da sie künftig regelmäßig ausbezahlt wird, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände nachhaltiger als ein einmaliger Bonus,“ so Fellner. Betreffen wird die Änderung rund 100 diplomierte Pflegefachkräfte (entspricht 79 Vollzeitäquivalenten) und rund 230 Pflegeassistenzkräfte inklusive etwaiger Fach- und Diplomsozialbetreuer/innen (184 Vollzeitäquivalente), die von der besonderen Pflegedienstzulage profitieren, sofern sie eine durchschnittliche Anzahl an angenommenen Nacht- sowie Sonn-/Feiertagsdiensten pro Monat leisten. Der durchschnittliche Einkommensgewinn beträgt bei einer diplomierten Pflegefachkraft rund 3.018 Euro brutto im Jahr. Der durchschnittliche Einkommensgewinn beträgt bei Pflegeassistenzkräften rund 2.035 Euro brutto im Jahr. Daraus ergeben sich im Schnitt zusätzliche Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 767.000 Euro jährlich für die Kärntner Gemeinden, die in diesem Fall Dienstgeber sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der morgen beschlossen wird, ist die Wiedereingliederungsteilzeit, die besagt, dass ein Gemeindemitarbeiter, eine Gemeindemitarbeiterin nach mindestens sechswöchiger Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unfall beantragen kann, dass die regelmäßige Wochendienstzeit bis zur Hälfte, und das bis zu sechs Monaten, reduziert wird.

„Mit diesen Maßnahmen wird das Kärntner Gemeindedienstrecht noch einmal moderner und arbeitnehmerfreundlicher – sprich, der Gemeindedienst gewinnt zusätzlich an Attraktivität“, meint Fellner erfreut.



Quelle: Land Kärnten

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