vonRedaktion Salzburg
JULI 29, 2020
Gesundheitsreferentin LHStv.in Prettner legt Regierungskollegium Tätigkeitsbericht der Patientenanwaltschaft vor
Klagenfurt (LPD). Im Jahr 2019 wurden rund 3.200 Beratungen an die Kärntner Patientenanwaltschaft herangetragen. „479 davon erforderten eine aktenmäßige Bearbeitung, die restlichen Anliegen konnten schriftlich oder mündlich erledigt werden“, informierte heute, Dienstag, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner nach der Sitzung.
Wie Kärntens Patientenanwältin Angelika Schiwek ausführte, beziehen sich rund 282 der 479 Anliegen auf den intramuralen Bereich. „95 davon betreffen den extramuralen Bereich, sprich niedergelassene Ärzte und niedergelassene Zahnärzte. Der Rest betrifft allgemeine Anfragen und Beratungen von Patientenverfügung über Reha bis Krankenkassen“, so Schiwek. Blickt man auf die Fachrichtungen so lässt sich feststellen, dass auf die Unfallchirurgie mit 51 und die Chirurgie mit 23 die meisten Vorsprachen entfielen.
Laut Prettner wurde auch festgestellt, „dass die Patientenvorsprachen im Mehrjahresvergleich weitgehend konstant bleiben – und zwar auf einem niedrigeren Niveau. 2019 liegt etwas über dem Durchschnitt der Vorjahre, dies lässt sich aber mit einer Verdoppelung bei der Errichtung verbindlicher Patientenverfügungen erklären – 2019 waren es 61, 2018 noch 29.
„Die Höhe der Entschädigungen ist im letzten Jahr leicht zurückgegangen, so konnten den betroffenen Patienten knapp 683.000 Euro zugesprochen werden“, teilte Prettner ebenso mit. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatzleistungen in Höhe von 270.000 Euro und aus Härtefondsentschädigungen in Höhe von 413.000 Euro zusammen. 77 Personen wurden Entschädigungsleistungen zugesprochen, im Durchschnitt betrug jede Entschädigungsleistung also 8.870 Euro.
„Besonders erfreulich ist, dass es im Bereich der Krankenanstalten nur eine einzige Pflegebeschwerde gegeben hat. Daran wird deutlich, mit welcher hohen Qualität hier die Pflege vor Ort funktioniert, betonte Prettner.
Quelle: Land Kärnten