vonRedaktion Salzburg
AUGUST 19, 2020
Förderung von infrastruktureller Ausstattung in der Gesamthöhe von 200.000 Euro, Einreichung bis 30. September möglich
Zahlreiche Kulturvereine und Initiativen leisten wertvolle, oftmals ehrenamtliche Arbeit in den Bezirken. Häufig fehlt es jedoch an der nötigen technischen Ausstattung, um einen zeitgemäßen Betrieb wie auch kulturelle Angebote auf hohem Niveau ermöglichen zu können. Hier will die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) Abhilfe schaffen: Erstmals erhalten lokale Kulturvereine und Initiativen, unabhängig von der Programmförderung, auch Unterstützung für die Einrichtung bzw. Erneuerung ihrer technischen Infrastruktur. Eine Maßnahme, die insbesondere während der Corona-Pandemie für das Kulturleben dringend notwendig ist.
„Ich freue mich, dass ab sofort zahlreichen dezentralen Kulturvereinen eine Förderung in der Gesamthöhe von 200.000 Euro für infrastrukturelle Ausstattung zur Verfügung steht. Damit können wir gerade in Corona-Zeiten für gute Rahmenbedingungen sorgen. Die kulturellen Akteurinnen und Akteure im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität sind wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft. Die Corona-Krise hat abermals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, lokale Kulturinitiativen zu stärken, um die kulturelle Nahversorgung der Stadt zu gewährleisten, “ betont Wiens Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler.
„Gefördert werden dringend notwendige, außerordentliche Anschaffungen“, so Abteilungsleiterin Anita Zemlyak zur Ausschreibung der Förderung von Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtteilkultur und Interkulturalität. „Dazu zählen beispielsweise der Ankauf von Computern oder Anschaffungen im Bereich der Technik, die erforderlich sind, um einen modernen Kulturbetrieb aufrechterhalten zu können.“
Antragsberechtigt sind bereits bestehende Kulturvereine und Initiativen, die kontinuierlich solide Kulturarbeit leisten und im Zeitraum 2018 bis 2020 in zwei aufeinander folgenden Jahren Förderungen vom Referat Stadtteilkultur und Interkulturalität der Kulturabteilung der Stadt Wien erhalten haben (2018 und 2019 bzw. 2019 und 2020). Die finanziellen Zuschüsse für dringend notwendige Anschaffungen betragen von 1.000 Euro bis 10.000 Euro; entsprechende Anträge können bis 30. 9. 2020 online gestellt werden.
Call – Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen 2020
Einreichfrist: 15. 8. bis 30. 9. 2020
Gefördert werden Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen bzw. außerordentliche Anschaffungen von kulturellen Institutionen und Vereinigungen im Bereich der Stadtteilkultur und Interkulturalität durch finanzielle Zuschüsse in der Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden. Die Förderung wird im Jahr 2020 ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, die kontinuierliche Kulturarbeit in den Bezirken leisten und im Zeitraum 2018 bis 2020 in zwei aufeinander folgenden Jahren Förderungen vom Referat Stadtteilkultur und Interkulturalität der Kulturabteilung der Stadt Wien erhalten haben (2018 und 2019 bzw. 2019 und 2020).
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien: https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/richtlinie-investition.html
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Einreichung: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/investition.html
Quelle: Stadt Wien