vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 23, 2023
LR Teschl-Hofmeister: Jede weitere Einrichtung und Gruppe ist eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft des Landes Niederösterreich
In Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner eröffnete Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister unter anderem mit Bürgermeister Christian Fischer, Bundesrätin Sandra Böhmwalder und Nationalrat Robert Laimer am Freitag den neuen NÖ Landeskindergarten in Wiesenfeld, einer Katastralgemeinde der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen. „Der neue 2-gruppige Kindergarten bietet den Kindern moderne Lern- und Spielwelten und gleichzeitig den Pädagoginnen eine funktionelle Arbeitsumgebung“, so Teschl-Hofmeister. Das Land Niederösterreich unterstützte den Neubau mit einer Zinsförderung in Höhe von 251.341 Euro. Pfarrer Pater Leonhard Obex führte die feierliche Segnung durch. Für die musikalische Umrahmung sorgte das Blasorchester St. Veit an der Gölsen.
„Ich bin dankbar mit der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen eine weitere starke Partnerin beim Ausbau der Kinderbetreuung an unserer Seite zu wissen. Die Kinderbetreuung ist ein großes Anliegen unserer Familien. Gleichzeitig bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, denn das Land Niederösterreich nimmt in den kommenden Jahren gemeinsam mit den engagierten Gemeinden 750 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung in die Hand. Das ist ein mehr als deutliches Zeichen, um unseren niederösterreichischen Familien ganz klar zu zeigen, was sie und ihre Kinder uns wert sind“, führt die Landesrätin aus.
Bereits im Sommer hat die blau-gelbe Betreuungsoffensive an Fahrt gewonnen, was an den verringerten Schließtagen deutlich werde, die von drei Wochen auf eine Woche reduziert wurden. Mit Herbst werde man versuchen, den beitragsfreien Vormittag (7 bis 13 Uhr), den es bereits in den Kindergärten gibt, auch in den Kleinkinderbetreuungen im aktuellen Kindergartenjahr flächendeckend anzubieten. Teschl-Hofmeister: „Gerade in Zeiten der Teuerung stellt dies eine weitere wichtige finanzielle Entlastung für Familien dar. Deshalb unterstützen wir als Land die Betreiber solcher Einrichtungen finanziell.“ In Niederösterreich gibt es laut Kinderheimstatistik derzeit 359 Krippen und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen. Das Land Niederösterreich zahlt 341 Euro pro vergebenem Betreuungsplatz für unter Dreijährige in der Zeit von sieben bis 13 Uhr. Zudem werde der Förderbeitrag automatisch um zehn Prozent erhöht, wenn das Kind eine sogenannte VIF-konforme Betreuung (VIF: Vereinbarkeitsindex Familie) in Anspruch nimmt.
Mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen die Kindergärten für 2-Jährige geöffnet werden. Bereits heuer gibt es in 15 Gemeinden im ganzen Land Pilotkindergärten, in denen bereits seit September 2-Jährige den Kindergarten besuchen. Die Pilotkindergärten werden wissenschaftlich begleitet, um Aufschlüsse hinsichtlich Tagesablauf, Spielgeräte, Sitzhöhen uvm. zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden allen Gemeinden und Kindergärten ab September 2024 zu Gute kommen. „Die Reduktion des Eintrittsalters von 2,5 auf zwei Jahre ist der nächste wirklich große Schritt, um die Karenzlücke ab 2024 in den Kindergärten schließen zu können“, erklärt die Landesrätin.
Auch ein flächendeckendes Nachmittagsbetreuungsangebot in Wohnortnähe wolle man ab 2024 in ganz Niederösterreich umsetzen, so Teschl-Hofmeister: „Das Credo ist: Vormittag kostenlos und Nachmittag kostengünstig und leistbar“ und sagt weiter: „Wenn Nachmittagsbetreuung notwendig ist, dann haben wir uns auch hier bemüht, dass diese Betreuung auf jeden Fall leistbar bleibt.“ Sie sprach von einer Spanne von mindestens 50 Euro, die das Angebot kosten solle, bis maximal 180 Euro. „Das ist eine wesentliche Verbesserung und finanzielle Entlastung im Vergleich zum Zeitraum vor der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive“, erklärt sie. Sollten auch 50 Euro eine Hürde darstellen, dann könne man diese Grenze im Sozialhärtefall unterschreiten.
„Bei all diesen Angeboten, die nun auf dem Tisch liegen, ist es mir trotzdem noch einmal wichtig zu betonen: keine Familie muss diese Angebote in Anspruch nehmen, denn die Wahlfreiheit ist und bleibt in Niederösterreich aufrecht. Es gebe also weder Pflicht noch Vorschriften zur Betreuung ab zwei Jahren“, sagt Landesrätin Teschl-Hofmeister abschließend.
Quelle: Land Niederösterreich