Vorarlberg: Koblach und Nüziders sind die nächsten Stationen der mobilen Impfstraße

vonRedaktion International
AUGUST 12, 2022

Vorarlberg

Gesundheitslandesrätin: In Kalenderwoche 33 tourt die mobile Impfstraße wieder – zusätzliche Impfmöglichkeiten im Impfzentrum in Dornbirn

Koblach, Dornbirn, Nüziders (VLK) – Vorarlbergs mobile Impfstraße tourt weiter durch die heimischen Regionen. In Kalenderwoche 33 legt sie einen Stopp in Koblach und Nüziders ein, informiert die Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Zusätzliche Impfmöglichkeiten bestehen im Impfzentrum in Dornbirn. Um den Impfschutz weiterhin aufrecht zu halten, sei es entscheidend, zeitgerecht eine Impfauffrischung vornehmen zu lassen, erklärt Rüscher: „Wir wollen weiterhin ein breites Impfangebot anbieten, damit wir gut auf den Herbst vorbereitet sind.“ In den mobilen Impfstraßen und im Impfzentrum gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Mitzubringen sind die persönliche E-Card, ein amtlicher Lichtbildausweis und - wenn möglich - der bereits ausgefüllte Impf-Fragebogen.

Am Dienstag, 16. August 2022 bestehen in Koblach (Gemeindesaal Dorfmitte – Werben 9) und am Donnerstag, 18. August, in Nüziders (Sonnenbergsaal – Schulgasse 12) Möglichkeiten zur kostenlosen Corona-Schutzimpfung: Hier wird jeweils mit Anmeldung ab 15:00 Uhr und ohne Anmeldung von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geimpft. Das Impfzentrum in Dornbirn (Messehalle 11 – Untere Roßmähder) öffnet auch seine Tore wieder: Am Mittwoch, 17. August, wird mit Anmeldung ab 15:00 Uhr und ohne Anmeldung von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geimpft. Am Freitag, 19. August, können sich Impfwillige mit Anmeldung ab 15:00 Uhr und ohne Anmeldung von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr immunisieren lassen.

„Das Virus bleibt – wir brauchen Eigenverantwortung“
Die Impfung sei als guter Schutz vor schweren Krankheitsverläufen wichtig und richtig, betont die Landesrätin. Man müsse dennoch lernen, mit dem Virus zu leben und auf Umsicht und Eigenverantwortung der Bevölkerung setzen: „Es kann sich jede und jeder selbst und andere schützen, wenn wir Infektionen möglichst vermeiden und die Erkrankung nicht auf die leichte Schulter nehmen“, erläutert Rüscher. In dem Zusammenhang erinnert sie einmal mehr an die bekannten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand, Maske tragen und Hände waschen, durch die das Ansteckungsrisiko deutlich reduziert wird. „Auch mit diesen einfachen Sicherheitsmaßnahmen lassen sich Eigenschutz und der Schutz des persönlichen Umfelds verstärken, was wiederum hilft, schwere Verläufe zu reduzieren und die Mitarbeitenden in den Spitälern zu entlasten.“

Freie Wahl des Impfstoffs
Impfbereite Personen können zwischen den zur Verfügung stehenden Impfstoffen frei wählen: Neben den beiden mRNA-Präparaten von BioNTech/Pfizer und Moderna ist auch der Impfstoff von Novavax erhältlich, der im Aufbau mit den gängigen Impfstoffen gegen Grippe, Tetanus, FSME etc. vergleichbar ist.

Änderungen beim Grünen Pass
Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt in weiterer Folge auch Änderungen beim Grünen Pass. Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Für eine Grundimmunisierung sind damit einheitlich drei Stiche nötig - das hat das Nationale Impfgremium bereits empfohlen. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes „immunologisches Ereignis“. Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.

Nützliche Informationen rund ums Impfen und alle aktuellen Impfangebote sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich sowie unter www.rund-ums-impfen.at. Ein Kurzfilm gibt Erklärung darüber, wie man einen schnellen und reibungslosen Ablauf unterstützt: https://www.youtube.com/watch?v=3HCza6_GfmM. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich bei der kostenlosen Corona-Hotline des Landes 0800 201 360 melden und erhält entsprechende Unterstützung.

Quelle: Land Vorarlberg

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