vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 03, 2021
LR.in Sara Schaar: Die heutige Konferenz der Landesintegrationsreferentinnen und -referenten diente einem Länderaustausch in der Integrationsarbeit
Klagenfurt (LPD). Ganz oben auf der Tagesordnung standen Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse, die pandemiebedingt auch einen Einbruch bei den Teilnehmerzahlen hatten. Um die Qualität dieser Kurse weiterhin zu steigern, diskutierten die Bundesländer auch über regelmäßige, externe Evaluierungen, um bestmöglich vermitteln zu können.
„Das Land Kärnten arbeitet konsequent am Kärntner Integrationsleitbild, viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. So findet auch heuer wieder der Integrationspreis statt und im nächsten Jahr soll es in gewohnter Form auch die Integrationskonferenz wieder geben. Das Kärntner ,mini-funding‘ soll Ehrenamtliche vor Ort dabei unterstützen, Integrationsmaßnahmen gut umsetzen zu können“, berichtet Integrationsreferentin Landesrätin Sara Schaar über die laufende Integrationsarbeit in Kärnten und bedankt sich bei allen Institutionen und den vielen Ehrenamtlichen für ihre beispielgebende Arbeit im Integrationsbereich.
Laut dem Rasissmus-Report von ZARA (Zivilcourage und Antirassismus-Arbeit) stieg im Jahr 2020 die Anzahl von gemeldeten rassistischen Vorfällen über ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr an. Einer der Gründe dafür ist unter anderem die Pandemie gewesen. Weiters sind Personen im Internet nicht vor rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen geschützt. Um Menschen vor rassistischen Aussagen und rassistisch sowie fremdenfeindlich motivierten Übergriffen zu schützen, sind umfangreiche Sensibilisierungsmaßnahmen notwendig. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei gefordert. Auch eine bundesweite Struktur sowie die rasche Erarbeitung eines nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Rassismus sollte geschaffen werden.
Aufgrund der coronabedingten Arbeitsmarktsituation sowie der Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Arbeitskräften, vor allem in Mangelberufen, ist die Thematik eines Arbeitsmarktzuganges von Asylwerberinnen und Asylwerbern mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit mehr denn je aktuell und von Dringlichkeit geprägt.
Im Juli 2021 hob der Verfassungsgerichtshof zwei Bundeserlässe (unter anderem „Bartensteiner-Erlass“) auf und erklärte die darin enthaltenen Einschränkungen am Arbeitsmarkt für Asylwerbende für gesetzeswidrig. Das Bundesministerium für Arbeit scheint an der bisherigen Praxis festhalten zu wollen. „Daher gab es aus Kärnten nicht nur zum Arbeitsmarktzugang, sondern auch zur Thematik Lehre, Ausbildung und Asyl einen Antrag, durch den jungen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, die Möglichkeit einer Lehre bzw. eines Ausbildungsplatzes geschaffen werden soll, ähnlich dem deutschen 3+2-Modell. Da wir vor allem in der Gastronomie und Hotellerie massiven Bedarf an Arbeitskräften hätten“, ist Schaar überzeugt.
Bis auf ein Bundesland erhielten die beiden Anträge Zustimmung. Einen weiteren Anlauf diesbezüglich wird es bei der nächsten Konferenz der Landesintegrationsreferentinnen und -referenten in Tirol geben. „Somit bleibt Asylwerbenden weiterhin die Möglichkeit einer vollständigen Arbeitsmarktintegration vorenthalten, dadurch bleibt auch das Potential einer der essentiellsten Integrationsfaktoren auf der Strecke“, so die Integrationsreferentin abschließend.
Quelle: Land Kärnten