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DEZEMBER 11, 2020
Frankfurt (ots) - (em) Gestern Vormittag (09.12.2020) hat die Frankfurter Kriminalpolizei unter anderem zwei Geschäfte durchsucht, welche CBD-haltige Produkte zum Kauf anbieten. Im Rahmen dessen haben die Beamte zahlreiche Sicherstellungen getätigt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und die Frankfurter Kriminalpolizei führen gegen vier Männer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- sowie Arzneimittelgesetz. Umfangreiche Ermittlungen haben ergeben, dass ein 21 und 31 Jahre alter Mann, in der Battonnstraße ein Geschäft betreiben, welches mutmaßlich CBD-haltige Produkte zum Kauf anbietet. Darüber hinaus steht der 21-jährige Geschäftsführer im Verdacht in Langen Nutzhanf angebaut, verarbeitet und anschließend in seinem Laden in Frankfurt am Main veräußert zu haben.
Weiterhin sind ein 21- und 27-jähriger Mann tatverdächtig, in der Eckenheimer Landstraße ebenfalls CBD-haltige Produkte zum Kauf anzubieten und damit gegen das Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelgesetz zu verstoßen.
Am 9. Dezember 2020 haben die Beamten insgesamt acht Objekte durchsucht. Im Zuge dessen konnten große Mengen an CBD haltigen Artikeln aufgefunden und sichergestellt werden. Darunter z. B. rund 50 kg an Pflanzenmaterial (Haschisch, Blätter und Blüten), mehrere hundert Liquid Ampullen, Kosmetika Artikel (u.a. Spray Badesalz und Creme) zahlreiche Lebensmittel (u.a. Schokolade, Hundeleckereien und Kaugummis) sowie rund 16 Liter Öl (Verkaufsgröße einer Einheit liegt bei ca. 30 ml). Bei den Durchsuchungsmaßnahmen stießen die Beamten auf ein Labor (siehe Foto) in dem CBD aus Pflanzen extrahiert und Teile der genannten Artikel hergestellt wurden.
Die Sicherstellung erfolgte nicht nur aufgrund der Strafverfolgung, sondern auch aus Gründen der Prävention, damit die gesundheitsbedenklichen Produkte nicht weiterveräußert werden können. Es wird geprüft, inwieweit es sich bei den Einnahmen um inkriminierte Gelder handelt und sie der Einziehung unterliegen.
Die vier Beschuldigten wurden nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen noch vor Ort wieder entlassen. Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- sowie Arzneimittelgesetzes dauern an.
Informationen zu "CBD"
CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol und ist ein Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Der Umgang mit der Pflanze bzw. ihren Bestandteilen bedarf einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis. Der Handel mit CBD-Produkten kann - je nach Einzelfall - nicht nur ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch gegen das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittelverschreibungsverordnung sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch darstellen.
Nichtsdestotrotz ist seit vielen Monaten zu beobachten, dass bundesweit nach und nach Ladengeschäfte eröffnen, welche solche Produkte anbieten. Zudem werden CBD-haltige Produkten über Kioske, Trinkhallen, Automaten sowie das Internet verkauft.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell