vonRedaktion Salzburg
MAI 06, 2021
Am 27. Juni entscheidet die Bevölkerung des Bezirkes über größte Kulturinvestition im Landessüden – 23.037 Personen vorläufig stimmberechtigt
Die Burgenländische Landeswahlbehörde hat heute das genaue Procedere für die Volksbefragung zum Kulturstandort Güssing festgelegt. Am 27. Juni entscheidet die Bevölkerung des Bezirkes Güssing darüber, ob das stark sanierungsbedürftige KUZ Güssing oder die Burg Güssing zu einem modernen Kultur- und Veranstaltungszentrum ausgebaut werden soll.
„Güssing und das Südburgenland sollen weit über die Grenzen des Landes hinaus als Kulturstandort gestärkt werden“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der in der Befragung der Bevölkerung zu dieser wichtigen Entscheidung auch „ein starkes Zeichen für gelebte direkte Demokratie“ sieht. „Das Ergebnis der Volksbefragung ist für die Landesregierung auf jeden Fall bindend.“
Je nach Standort werden zwischen 20 und 50 Millionen Euro investiert. Damit handelt es sich – neben der Sanierung der Burg Schlaining- um die größte Kulturinvestition seit Jahrzehnten im Südburgenland. „Güssing kann also nur gewinnen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Güssing ein, an der Befragung teilzunehmen“, so Doskozil.
Die formalen Weichen für die Volksbefragung zum Kulturstandort Güssing hat die Burgenländische Landesregierung bereits am 8. April mit der Festlegung des Termins gestellt. Auch der Wortlaut der Volksbefragung wurde fixiert. Heute wurde in einer Sitzung der Landeswahlbehörde der genaue Ablauf festgelegt.
Die Fragestellung für die Volksbefragung lautet: „Die burgenländische Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm dazu bekannt, die kulturelle Nahversorgung der Burgenländerinnen und Burgenländer durch ein modernes, den heutigen Ansprüchen angepasstes Kulturzentrum in jedem Bezirk zu gewährleisten. Zu diesem Zweck plant die Landesregierung eine umfassende Kultur-Investition in Güssing, wobei als Standort entweder das Kulturzentrum Güssing oder die Burg Güssing in Frage kommt. Soll das Land Burgenland in der Stadtgemeinde Güssing a) in einen Ausbau der Burg Güssing zu einem Kultur- und Veranstaltungszentrum investieren? oder b) in die Modernisierung des bestehenden Kulturzentrums investieren?“
Es sind 23.037 Personen vorläufig stimmberechtigt.
Jede(r) Stimmberechtigte übt sein (ihr) Stimmrecht grundsätzlich am 27. Juni 2021 in jener burgenländischen Gemeinde des Bezirkes Güssing aus, in der er (sie) am Stichtag seinen (ihren) Wohnsitz hat und in deren Stimmliste er (sie) eingetragen ist. Ist eine Gemeinde des Bezirkes Güssing in Wahlsprengel eingeteilt, so übt der (die) Stimmberechtigte sein (ihr) Stimmrecht in jenem Sprengel aus, in dessen Stimmliste er (sie) eingetragen ist.
Die Gemeindewahlbehörde hat spätestens am 14. Tag vor der Volksbefragung (also am 13. Juni 2021) die Wahllokale (und die Abstimmungszeit) festzusetzen. Diese Verfügungen sind spätestens am 13. Tag vor der Volksbefragung (also am 14. Juni 2021) durch Anschlag an der Amtstafel ortsüblich kundzumachen. Die genauen Informationen betreffend Wahllokale sind daher für jede Gemeinde gesondert den diesbezüglichen Kundmachungen zu entnehmen.
Stimmberechtigte, die sich am Tag der Abstimmung nicht in ihrer Gemeinde aufhalten, können die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen. Die Ausstellung einer Stimmkarte muss spätestens am 2. Tag, 12.00 Uhr vor dem Tag der Abstimmung (also am 25. Juni 2021), bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Über die genaue Vorgangsweise ist die Wohnsitzgemeinde zu kontaktieren.
Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können in Folge ihr Stimmrecht auch außerhalb der Gemeinde, in deren Stimmliste sie eingetragen sind, ausüben. Dies ist nur in einer der anderen Gemeinden des Abstimmungsgebietes (Bezirk Güssing) und ausschließlich am Tag der Abstimmung, das ist der 27. Juni 2021, möglich.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist im Zuge der Volksbefragung nicht möglich!
Das bedeutet, dass die Rückübermittlung der Stimmkarte mit ausgefülltem Stimmzettel an die Gemeinde bzw. die Abgabe im Wahllokal NICHT möglich sind.
Die Gemeindewahlbehörde hat – wie erwähnt – spätestens am 14. Tag vor dem Tag der Abstimmung (also am 13. Juni 2021) die Abstimmungszeit und die Wahllokale festzusetzen. Diese Verfügungen sind spätestens am 13. Tag vor dem Tag der Abstimmung (also am 14. Juni 2021) durch Anschlag an der Amtstafel ortsüblich kundzumachen. Die genauen Informationen betreffend Abstimmungszeiten sind daher für jede Gemeinde gesondert den diesbezüglichen Kundmachungen zu entnehmen.
Im Vorfeld der Volksbefragung wird es ab Ende Mai eine Informationsoffensive geben, um eine auf Fakten basierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Das Ergebnis der Volksbefragung soll Basis für die weitere Vorgangsweise sein. Geplant ist, dass die Landesimmobilien Burgenland als Projektleiter auf Grundlage von ersten Vorstudien einen internationalen Architektenwettbewerb für das Siegerobjekt ausschreiben. Anhand dieser Vorstudien wurden auch visualisierte Entwürfe erstellt, die als Orientierungshilfe dienen sollen (s. Anhang). Der Baustart für den neuen Kultur-Hotspot in Güssing soll frühestens 2023 erfolgen.
Quelle: Land Burgenland