vonRedaktion Salzburg
AUGUST 18, 2020
LR Teschl-Hofmeister: Schaffen damit die Möglichkeit von Auszeiten und Erholungsphasen für die Pflegenden
„Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag einen wertvollen sozial- und gesellschaftspolitischen Beitrag. Pflege daheim kann jedoch auch eine große Herausforderung darstellen, weshalb wir in Niederösterreich bestmögliche Unterstützung bieten möchten. Mit der Kurzzeit- oder Tagespflege schaffen wir die Möglichkeit von Auszeiten und Erholungsphasen für die Pflegenden“, betont Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Alle NÖ Pflege-, Förder- und Betreuungszentren bieten die Möglichkeit für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, z.B. zur Erholung und Entlastung der pflegenden Angehörigen („Urlaub von der Pflege“) oder zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Krankheit, Operation usw.) verhindert ist.
Die Aufenthaltsdauer für die Kurzzeitpflege ist bis zu sechs Wochen pro Jahr möglich und kann bis einschließlich Pflegestufe 7 in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich und der Bezug von Pflegegeld. Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sind pro Tag 1/30 von 80 Prozent des monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100 Prozent des Pflegegeldes als Kostenbeitrag zu bezahlen. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen, der gewünschte Aufenthaltszeitraum mit dem betreffenden NÖ Betreuungszentrum direkt zu vereinbaren.
Eine andere Unterstützungsmöglichkeit ist die Tagespflege oder Tagesbetreuung. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die zuhause wohnen, ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld beziehen. Es wird in der Regel von Montag bis Freitag angeboten und kann durchgehend oder tageweise individuell nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden. Sinnstiftende Beschäftigungsangebote, soziale Kontakte, liebevolle Zuwendung und volle Tagesverpflegung prägen dieses Pflegeangebot.
Anträge können bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den NÖ Pflege-, Förder- und Betreuungszentren sind gerne dabei behilflich. Die Kosten richten sich individuell gestaffelt nach dem Einkommen des Tagesgastes.
„Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Angehörigen, die ihre Familienmitglieder rund um die Uhr zu Hause pflegen und damit ein Verbleiben im eigenen Zuhause ermöglichen, bedanken. Wir wissen, welche Anstrengungen damit einhergehen und welch große Verantwortung die Pflegenden täglich tragen. Um ihnen Auszeiten zu ermöglichen, wird in Niederösterreich die Tages- und Kurzzeitpflege angeboten, welche gerne in Anspruch genommen wird“, so die Landesrätin.
Quelle: Land Niederösterreich