vonRedaktion Salzburg
AUGUST 05, 2023
Vor mittlerweile fünf Jahren hat LHStv Josef Geisler für all jene, die im Zuge der Errichtung oder des Um- und Zubaus eines Eigenheims eine Wärmepumpe einbauen, aber keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen, eine eigene Impulsförderung für Wärmepumpen ins Leben gerufen. Je nach System beträgt die Förderung 700 oder 3.000 Euro. Mit Mitte 2023 hat das Land Tirol auf diesem Wege in Summe 800 Wärmepumpen mit rund 1,2 Millionen Euro an Landesmitteln unterstützt. Rund ein Drittel der geförderten Wärmepumpen sind Erdwärmepumpen. Der einkommensunabhängige Einmalzuschuss für effiziente Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen beträgt 3.000 Euro, für Luftwärmepumpen 700 Euro.
„Raus aus Öl und Gas heißt gerade im Neubau und im sanierten Altbau rein in die Wärmepumpe. Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser ebnet uns beim Heizen und Kühlen den Weg in die Energieunabhängigkeit“, sieht Energiereferent LHStv Josef Geisler die Wärmepumpe als Heizsystem der Zukunft. „Deshalb wollen wir die einkommensunabhängige Impulsförderung für Wärmepumpen im Neubau auch im kommenden Jahr anbieten.“
Tirol auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit
Die Energieproduktion aus Umweltwärme soll sich laut Energie-Zielszenario Tirol bis zum Jahr 2030 gegenüber heute verdreifachen. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die Umweltwärme einen durchschnittlichen Anstieg der Wärmeerzeugung von rund 13 Prozent pro Jahr. 2022 produzierten Wärmepumpen Heizenergie im Ausmaß von 332 Gigawattstunden. Das entspricht dem Heizenergiebedarf von durchschnittlich 33.000 energieeffizient ausgeführten Einfamilienhäusern.
Zuschuss für bestehende Wärmepumpen
Haushalte mit einer bestehenden Wärmepumpe kommen jetzt auch in den Genuss eines neuen Landeszuschusses in der Höhe von bis zu 350 Euro. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und an gewisse Voraussetzungen gebunden. Eine Antragstellung ist bis 31. Oktober dieses Jahres möglich.
www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss
Impulsförderung Wärmepumpen im privaten Neubau (außerhalb Wohnbauförderung)
FörderwerberIn, Fördergegenstand Natürliche Personen; hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bzw. bei Um- und Zubauten; einkommensunabhängig; nicht mit Wohnbauförderung kombinierbar
Förderhöhe Erdwärmepumpe 3.000 Euro Grundwasserwärmepumpe 3.000 Euro Luftwärmepumpe 700 Euro Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe 700 Euro
Quelle: Land Tirol