vonRedaktion International
MAI 01, 2022
LH Kaiser: Kärntner Sportgesetz, Kärntner Berg- und Skiführergesetz und Kärntner Skischulgesetz werden novelliert - Landessportdirektor Arno Arthofer: Verzeichnis aller Sportstätten soll Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen.
Klagenfurt (LPD). Einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung des Sportlandes Kärnten präsentierten heute, Freitag, Sportreferent LH Peter Kaiser und Landessportdirektor Arno Arthofer in einer Pressekonferenz im Spiegelsaal der Landesregierung. Das Kärntner Sportgesetz (K-SpG), das Kärntner Berg- und Skiführergesetz (K-BSFG) und das Kärntner Skischulgesetz (K-SSchG) wurden einer umfangreichen Prüfung unterzogen und an die heutigen Anforderungen angepasst. Die Novellen werden in der kommenden Regierungssitzung präsentiert und anschließend dem Landtag zum Beschluss vorgelegt.
„Unser Ziel war es ein zeitgemäßes Sport-Rechtspaket zu schnüren und jene Rahmenbedingung zu schaffen, die notwendig sind um das Sportland-Kärnten mit allen seinen Besonderheiten nachhaltig weiter zu entwickeln“, sagte Sportreferent Kaiser. Konkret wird es im Kärntner Sportgesetz Änderungen im Bereich der Sportstättenförderung geben: Gemeinde- und sportartübergreifenden Bauprojekte sollen in Zukunft höher gefördert werden. „Wir möchten so Synergien schaffen, von denen die Regionen profitieren und gleichzeitig auch die Zusammenarbeit unter den Vereinen stärken“, betont der Sportreferent. Um eine nachhaltige Entwicklung der Sportinfrastruktur zu gewährleisten, wird ein Sportstättenplan erstellt, an dem sich die Sportstättenförderung zukünftig orientieren wird. Ein Fachbeirat als Expertenkommission für das Thema „Gewalt im Sport“ wird gesetzlich verankert.
Die Novelle des Kärntner Skischulgesetz ermöglicht nun einer Skischule ihre Lehrtätigkeit an mehreren Standorten auszuüben. „Einer Skischule ist es nun möglich, auch Kurse in einem kleineren Skigebiet abzuhalten. So wird nicht nur die flächendeckende Ausbildung sichergestellt, sondern auch das Angebot in den kleineren Skigebieten attraktiviert“, sagt Kaiser. Im Kärntner Berg- und Skiführergesetz wurden Angleichungen der Aus- und Fortbildungsinhalte vorgenommen.
Landessportdirektor Arno Arthofer präsentierte die Sportstättendatenbank Kärnten, die derzeit erstellt wird. Es handelt sich hierbei um ein Verzeichnis aller Sportstätten in den 132 Gemeinden. „Diese Datenbank soll einerseits als Grundlage für die Entwicklung des Sports in Kärnten dienen und andererseits auch Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen“, sagte Arthofer und führte als Vorzeigeprojekte etwa die Alpen-Adria-Arena-Villach oder das Landesleistungszentrum St. Jakob/Rosental an, deren Infrastruktur von mehreren Vereinen, die in verschiedenen Sportarten aktiv sind, genutzt wird.
Quelle: Land Kärnten