vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 04, 2023
Tirols Landeshauptmann bei Landeshauptleutekonferenz in Villach / Tiroler Anträge zu KIM-Verordnung und Elektrizitätsgesetz einstimmig angenommen
Landeshauptmann Anton Mattle hat das Land Tirol gestern, Donnerstag, und heute, Freitag, bei der Landeshauptleute-Konferenz, die auf Einladung von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser in Villach stattgefunden hat, vertreten. Am Programm standen ein Arbeitsgespräch der Landeshauptleute mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen sowie inhaltliche Schwerpunkte zur Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich, dem Katastrophenfondsgesetz, der Cybersicherheit sowie dem Breitbandausbau. LH Mattle hat das Treffen zum Anlass genommen, um Anträge zur Klarstellung im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ELWOG) sowie zur Änderung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) einzubringen. „Mit der Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich ist sichergestellt, dass Bund, Länder und Gemeinden auch künftig über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um im Sinne der Bevölkerung ihre Aufgaben zu erfüllen. Pro Jahr bedeutet dies 2,4 Milliarden Euro mehr für Gesundheit, Pflege, Kinderbildung, Klimaschutz sowie Wohnen. Nun geht es darum, wie die Mittel zwischen den Bundesländern aufgeteilt werden. Zudem geht es um die Rahmenbedingungen und Regeln des Zukunftsfonds. Wir befinden uns nun aber auf den letzten, aber wichtigen Schritten des Finanzausgleichs“, verweist LH Mattle auf die laufenden Gespräche. Beschlossen wurden weitere Verhandlungen in Bezug auf die finale Ausgestaltung des Finanzausgleichs. Die Mittel sollen über eine Änderung des vertikalen Verteilungsschlüssels im Finanzausgleich – also der prozentuellen Verteilung der Bundessteuern – nachhaltig auch im nächsten Finanzausgleich gesichert werden.
Klarheit bei Elektrizitätsgesetz gefordert
Das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz beinhaltet maßgebliche Regeln für den Energiemarkt und regelt unter anderem Preisanpassungen der Landesenergieversorger. Aufgrund externer Einflüsse, wie dem Ukraine-Krieg, ergaben sich auch Unsicherheiten am europäischen Strommarkt und somit auch in Tirol. Dabei hat sich die aktuelle Gesetzeslage als wenig krisenresistent und unübersichtlich herausgestellt, weshalb sich Tirol im Rahmen der LH-Konferenz dem Thema angenommen hat. „Die Energiekrise hat die aktuelle gesetzliche Lage entlarvt. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz lässt die Bürgerinnen und Bürger, die Bundesländer und die Energieversorger in vielen Bereichen im Unklaren. Mit solchen Unsicherheiten lässt sich keine Politik und keine Energieversorgung machen, deshalb bemüht sich Tirol gemeinsam mit anderen Ländern um eine Klarstellung und eindeutige Regeln. Stromverträge und Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Hier sind die Energieversorger, aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert. Die Unsicherheiten beim Strompreis und den Verträgen hätten wir uns gespart, wenn das Gesetz die klaren Regeln festsetzt. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen zurecht Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Tirol bietet den günstigsten Strompreis aller Landesenergieversorger. Hierfür brauchen Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Energieversorger Rechtssicherheit“, fordert LH Mattle vom Bund eine Anpassung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes. Dass sich zahlreiche Energieversorger bereits gezwungen sahen, Bestandsverträge aufgrund der gesetzlichen Unsicherheit zu kündigen, zeigt die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser gesetzlichen Änderung auf.
Druck bei Kreditvergabe bleibt aufrecht
Neuerlich hat sich die LH-Konferenz auf Initiative von Anton Mattle mit der aktuell gültigen KIM-Verordnung, die die Vergaberegeln für Wohnimmobilien-Kredite regelt, befasst. „Die Kreditvergaberegeln der Finanzmarktaufsicht Österreich führen dazu, dass sich viele Menschen die Schaffung von Eigentum nicht mehr finanzieren können. Dadurch kommt es zu einem massiven Einbruch der Baukonjunktur. Bankkunden werden ins Ausland vertrieben, weil es etwa in Deutschland und Tschechien einfacher ist, einen Kredit zu bekommen. Dabei sollten in der Europäischen Union dieselben Regeln gelten. Die FMA ist über das Ziel hinausgeschossen und verbaut jungen Menschen die Zukunft. Deshalb fordere ich, zu den alten und bewährten Regeln zurückzukehren“, kritisiert LH Mattle und verweist auf negative Effekte auf die Baukonjunktur. Die Leitzinserhöhungen in Kombination mit den strengen Vorgaben der Finanzmarkaufsicht haben zu einem Rückgang im Wohnbau geführt. Für 2023 erwartet beispielweise das WIFO in der Bauwirtschaft einen Rückgang der realen Bruttowertschöpfung von minus 2,5 Prozent. Auch Baubewilligungen sind wie auch die Nachfrage nach privaten Wohnbaufinanzierungen eingebrochen. „Die Aufhebung oder Lockerung der KIM-Verordnung würde ein Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft bedeuten und den privaten Wohnbau ankurbeln“, ist LH Mattle überzeugt. Festzustellen sei aktuell ein Trend zur Aufnahme von Krediten im Ausland. Die strengen Vorgaben der FMA würden laut dem Landeshauptmann dazu führen, dass sich KreditnehmerInnen vermehrt im Ausland an Darlehen bedienen, was zu einer Schwächung des österreichischen Bankensystems führt. In Deutschland sind Wohnkredite beispielsweise deutlich einfacher zu finanzieren. Dort wird die maximale Schuldendienstquote mit 60 Prozent des Einkommens festgelegt. Tschechien hat per 1. Juli 2023 die bisherige Schuldendienstquote (Anteil des Einkommens, welcher für die Bedienung der Annuitäten maximal verwendet werden darf) komplett aufgehoben. In Österreich ist die Schuldendienstquote in der KIM-Verordnung aber weiterhin mit maximal 40 Prozent normiert. „Es freut mich, dass meine Amtskollegen dem Antrag aus Tirol gefolgt sind und eine zielgerichtete Adaptierung und Lockerung der KIM-Verordnung für die Finanzierung von Wohnraum einfordern“, so LH Mattle abschließend.
Quelle: Land Tirol