Niederösterreich: LH Mikl-Leitner - Gutachten zeigt Hebel gegen Numerus Clausus-Flüchtlinge im Medizinstudium    

vonRedaktion Salzburg
JUNI 21, 2023

Foto:© NLK Pfeiffer

„Mehr freie Studienplätze für österreichische Maturantinnen und Maturanten“    

„In Niederösterreich können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eines der weltweit besten Gesundheitssysteme bieten, und diese Qualität wollen wir auch in Zukunft erhalten“, stellte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner heute, Dienstag, einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Europarechts-Experten Walter Obwexer voran. In diesem Rahmen stellte sie Maßnahmen vor, um für mehr Ärztenachwuchs in Niederösterreich und Österreich zu sorgen. Im Zentrum dabei: ein Gutachten des Universitätsprofessors im Zusammenhang mit jenen Medizin-Studierenden, die vor dem Numerus Clausus in Deutschland flüchten.

Aktuell arbeiten insgesamt 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 77 Kliniken und Pflegezentren des Landes, unter ihnen 4.295 Ärztinnen und Ärzte, informierte Mikl-Leitner eingangs. In den letzten zwei Jahren habe man 148 neue Medizinerinnen und Mediziner anstellen können und damit habe man derzeit einen „historischen Höchststand“. Diese neuen Ärztinnen und Ärzten würden aber überwiegend in Teilzeit arbeiten und somit seien durch sie keine zusätzlichen Leistungsstunden entstanden, sondern es seien lediglich die Pensionierungen ausgeglichen worden. „Das zeigt: Unser umfassendes Personal-Recruiting ist wichtig.“ Die Landesgesundheitsagentur begleite daher mit der Aktion „NÖ studiert Medizin“ Maturantinnen und Maturanten bei den Vorbereitungskursen auf den Medizin-Aufnahmetest, sei bei Mediziner-Messen im In- und Ausland präsent und führe auch umfangreiche Online- und Social Media-Kampagnen durch, informierte die Landeshauptfrau, die darüber hinaus auch auf die Karl Landsteiner Universität in Krems verwies. „In Niederösterreich tun wir alles, was wir tun können, um Ärzte-Nachwuchs rekrutieren zu können“, betonte Mikl-Leitner.

Bei den Hochschulen liege aber „das Gesetz des Handelns nicht bei uns“, so die Landeshauptfrau. Die aktuelle Regelung sehe vor, dass 75 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin für österreichische Maturantinnen und Maturanten zur Verfügung stehen, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Bürger von Drittstaaten. Alle müssten einen Aufnahmetest absolvieren, in Deutschland gebe es allerdings mit dem Numerus Clausus eine höhere Hürde. Viele derjenigen, die die Zulassungsbeschränkungen in Deutschland nicht schafften, kämen nach Österreich, so Mikl-Leitner: „Von rund 15.380 Medizin-Studierenden an unseren Hochschulen kommen derzeit 5.482, also 35 Prozent, aus dem Ausland. Der Großteil der deutschen Studierenden, nämlich drei Viertel, verlässt Österreich wieder.“ Ein Studienplatz in Mindestzeit würde Kosten von mindestens 360.000 Euro verursachen.

„Dabei wäre der Andrang von österreichischen Studierenden wesentlich höher. Die Numerus Clausus-Flüchtlinge verschärfen den Ärztemangel. Das ist ein status quo, der untragbar ist“, hielt die Landeshauptfrau fest. Man habe daher den Universitätsprofessor Walter Obwexer mit einem Gutachten beauftragt, „ob es hier einen Hebel gibt, diese Situation zu ändern“. Das Ergebnis sei, „dass Österreich die Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Heimatlandes auf die ausländischen Studierenden anwenden darf“, so Mikl-Leitner. Somit dürften nur jene Deutschen in Österreich studieren, die auch in Deutschland studieren dürften. Mit diesem Gutachten gebe man „dem Bund einen Hebel in die Hand, um hier Änderungen vorzunehmen, damit mehr Studienplätze für österreichische Maturantinnen und Maturanten frei sind“, zeigte sie sich überzeugt. Dafür brauche es eine Novelle des Universitätsgesetzes, forderte sie eine Änderung mit Blick auf das Studienjahr 2024/25.Darüber hinaus stellte Mikl-Leitner zwei weitere Forderungen an die Österreichische Gesundheitskasse: „Erstens geht es uns darum, Kassenstellen in den ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Wie beim Grundgedanken des Klimabonus soll auch hier gelten: Je weiter weg von den Ballungszentren, umso höher sollen die Kassentarife sein. Kassenärzte in ländlichen Regionen sollen höher entlohnt werden. Zweitens sollte die Österreichische Gesundheitskasse die Niederlassung eines Arztes in einer Bedarfsregion mit bis zu 100.000 Euro unterstützen.“ Abschließend verwies Mikl-Leitner auch auf das Landarztstipendium des Landes Niederösterreich, womit Studierende der Humanmedizin mit monatlich 923 Euro für maximal vier Jahre unterstützt würden.

Zu einer Reihe von notwendigen Maßnahmen, um in Österreich den Gesundheitsschutz ausgewogen und für alle zugänglich aufrecht zu erhalten, zähle es auch dazu, die vorhandenen Studienplätze für Humanmedizin möglichst jenen Personen zur Verfügung zu stellen, die aufgrund ihrer Nahebeziehung zu Österreich nach der Ausbildung mit großer Wahrscheinlichkeit ihre Tätigkeit in Österreich ausüben werden, sagte Professor Obwexer.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Regelung der „besonderen Universitätsreife“, die vor Jahren nach einem Vertragsverletzungsverfahren durch den EuGH durch die Quotenregelung abgelöst worden sei. Jetzt zeigten aber die Zahlen, dass die Quote nicht ausreiche, um ausreichend Medizinerinnen und Mediziner für unser Gesundheitssystem auszubilden, denn man verliere jährlich rund 270 fertig ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner, die wieder in ihren Heimat zurückgingen.

Es gäbe jetzt allerdings die Möglichkeit, nur für das Studium der Humanmedizin und nicht wie früher für alle Studien wieder zur besonderen Universitätsreife zurückzukehren, so Obwexer. Österreich sei aufgrund der vorliegenden Zahlen in der Lage, nachzuweisen, dass es für das Studium der Humanmedizin in Österreich wieder die besondere Universitätsreife brauche, um ausreichend Medizinerinnen und Mediziner auszubilden. So könne man bei gleicher Zahl an Studienplätzen 270 Medizinerinnen und Mediziner pro Jahr zusätzlich ausbilden, die voraussichtlich in Österreich bleiben würden, hielt Obwexer fest. Sollte es auch dann noch einen Mangel geben, könne man auch auf ein System der „Tätigkeitsverpflichtung“ zurückgreifen, etwa durch eine Verpflichtung, nach Abschluss der Ausbildung innerhalb von zehn Jahren fünf Jahre in Österreich zu arbeiten.

Quelle: Land Niederösterreich

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