vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 15, 2021
Pendeln für berufliche oder Ausbildungszwecke von Tirol nach Salzburg bzw. Ost-Österreich ab sofort möglich
Das kleine und große Deutsche Eck gelten als wesentliche Verbindung zwischen Tirol und Salzburg bzw. den östlichen Bundesländern Österreichs. Für definierte Personengruppen kann die Transitstrecke nun wieder – trotz des Einreiseverbots von Deutschland für Tirol infolge der Einstufung als „Virusvariantengebiet“ – genutzt werden. „Es wird damit eine wesentliche Forderung Tirols erfüllt. Die Durchfahrt über das große und kleine Deutsche Eck ist ab sofort wieder für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke möglich“, sagt LH Günther Platter zu den aktuellen Entwicklungen. „Alle entsprechenden Stellen sind informiert und ich erwarte mir, dass die Abwicklung an den Grenzübertritten nun reibungslos funktionieren wird.“
Konkret dürfen folgende Personen über das kleine und große Deutsche Eck reisen: PendlerInnen, SchülerInnen, Auszubildende und Studierende. Bereits am Samstag forderte LHStvinIngrid Felipe Erleichterungen für die innerösterreichischen PendlerInnen, die über das Deutsche Eck nach Ost-Österreich reisen: „Nach zahlreichen intensiven Gesprächen und Abstimmungen über das gesamte Wochenende wird es nun wesentliche Erleichterungen für jene geben, die das kleine und große Deutsche Eck für notwendige Fahrten im Zuge der Berufstätigkeit oder von Ausbildungszwecken nutzen. Das ist ein Schritt in die Richtung eines gemeinsamen Europas, in dem Grenzen nicht die Lösung eines Problems sein können. Wir stehen für ein einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen und setzen alles daran, die bislang diffuse Situation infolge der deutschen Regelungen weiterhin schnellstmöglich aufzuklären“, sagt LHStvin Felipe. „Wir empfehlen in jedem Fall, ein Dokument mitzuführen, das den Zweck und das Ziel der jeweiligen Fahrt glaubhaft und für die Grenzbeamten nachvollziehbar macht“, sagt LHStvin Felipe. Bei der Ausreise aus Tirol ist außerdem weiterhin ein maximal 48 Stunden altes negatives Coronavirus-Testergebnis (PCR oder Antigen) mitzuführen. Auch die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung besteht nach wie vor.
Frage zu Systemrelevanz von PendlerInnen zwischen Deutschland und Tirol weiterhin offen – Ende der Übergangsfrist am Mittwoch
Ausständig sei nach wie vor die Definition der systemrelevanten Betriebe, die als Voraussetzung für das Pendeln mit Ziel in Deutschland genannt wird: „Welche Berufsgruppen unter diese Ausnahmeregelung fallen und wer eine solche ausstellen darf, ist noch von deutscher Seite zu klären. Wir befinden uns bereits in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Tirol, um auch auf Tiroler Seite ein einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen für die Tiroler Unternehmen zu gewährleisten“, betonen LH Platter und LHStvin Felipe. Derzeit werde PendlerInnen zwischen Bayern und Tirol weiterhin angeraten, neben dem verpflichtenden negativen Testergebnis auch einen Dienstvertrag, Dienstausweis oder ähnliches mitzuführen, mit welchem die Erwerbstätigkeit beim Grenzübertritt bezeugt werden kann. Ab Mittwoch endet die Übergangsfrist, welche vonseiten Deutschlands definiert wurde – ab dann sei eine behördliche Bescheinigung mitzuführen.
Quelle: Land Tirol