Niederösterreich: LH-Stellvertreter Schnabl - Verbraucherschlichtung holte heuer bereits 44.000 Euro für NÖ Konsumenten

vonRedaktion Salzburg
MAI 18, 2021

Niederösterreich

Land NÖ kooperiert mit dem Verein seit seinem Bestehen im Jahr 2016

Bei einer Pressekonferenz in St. Pölten zog heute die Verbraucherschlichtung Austria Bilanz. Dabei informierten LH-Stellvertreter Franz Schnabl und Simon Eder, Geschäftsführer von der Verbraucherschlichtung Austria.

„Sicherheit in allen Bereichen, das ist dem Bundesland Niederösterreich und dem Konsumentenschutz ganz besonders wichtig“, sagte der LH-Stellvertreter. Seit 2016 vermittle die Verbraucherschlichtung Austria zwischen Konsumenten und Unternehmen, um „bei Streitigkeiten rasch und unbürokratische Lösungen zu finden“, so Schnabl. Das Land Niederösterreich kooperiere mit dem Verein seit seinem Bestehen. Seitens des Landes unterstütze man diese Einrichtung jährlich mit einer Förderung von 10.000 Euro, informierte er.

Im Jahr 2020 wurden an die Verbraucherschlichtung österreichweit 1.040 Schlichtungsanträge gestellt, fast ein Drittel mehr als im Jahr davor. 204 Anträge kamen aus Niederösterreich. Heuer wurden von Jänner bis Mai bereits 452 Anträge eingebracht, davon 101 in Niederösterreich. „Dabei konnten in zwei von drei Fällen eine Lösung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden“, führte der LH-Stellvertreter aus. Dadurch hätten niederösterreichische Konsumentinnen und Konsumenten fast 44.000 Euro retour bekommen, hob er hervor. Viele Anliegen stünden in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Probleme hätten die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Kündigung ihrer Fitness-Center-Mitgliedschaft, bei der Stornierung von Reisen oder bei Elektrogeräten mit Gewährleistungsrechten gehabt, sprach er einen weiteren Aspekt an.

Geschäftsführer Eder führte aus: Ziel der Verbraucherschlichtung sei es, Konsumenten und Unternehmen bei der Konfliktlösung zu unterstützen. An die Verbraucherschlichtung könne man sich kostenlos wenden, um zu seinem Recht zu kommen. „Jeder Konsument ist gut beraten, zuerst in einem Schlichtungsverfahren einen Lösungsversuch zu unternehmen, bevor er auf seinen Anspruch verzichtet oder zu Gericht geht“, appellierte Eder. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren sei freiwillig. Acht von zehn Unternehmen würden sich an Schlichtungsverfahren beteiligen. In zwei Dritteln der Fälle werde eine Einigung erzielt, so der Geschäftsführer.

Quelle: Land Niederösterreich

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