vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 17, 2020
In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung wurde eine neuerliche Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung (Oö. HVO) zur Entlastung der oö. Pflegekräfte beschlossen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle:
1. Ab 1. Februar 2021 dürfen auch Pflegeassistent/innen in den Alten- und Pflegeheimen arbeiten, wenn sie binnen fünf Jahren eine berufsbegleitende Ausbildung (DGKP, PFA, FSB „A“, DSB „A“, FSB „BA“ oder DSB „BA“) abschließen. Konkret soll die maximale Anzahl der Pflegeassistent/innen einen Anteil von 10% des Personals in Relation zu den Berufsgruppen der Heimhelfer/innen und der Fachsozialbetreuer/innen Altenarbeit nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Wiedereinsteiger oder Umsteiger mehr Berufsmöglichkeiten erhalten. Weiters wird die Durchlässigkeit zwischen den Berufsgruppen im Pflegebereich erhöht. Insbesondere werden die Fachsozialbetreuer Altenarbeit (FSB „A“) durch Nachbesetzung offener Stellen, die derzeit oftmals nicht besetzt werden konnten, entlastet.2. Gleichzeitig erfolgt der Beschluss über die Einführung eines zweiten wachenden Nachtdienstes in den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten, wie in den Pflegeverhandlungen bereits vereinbart.3. Auch wird in der Oö. HVO die Wortfolge - „wobei die Pflegedokumentation über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend nur in einem unbedingt notwendigen Ausmaß zu erfolgen hat“ - angefügt. Diese Vereinfachung bzw. Deregulierung der Pflegedokumentation soll eine weitere Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich zeigen einen enormen Einsatz – gerade auch angesichts der Herausforderung durch Corona. Durch die Novelle haben wir gemeinsam eine weitere Entlastung der Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen auf den Weg gebracht und eine Sofort-Maßnahme gegen den Fachkräftemangel umgesetzt“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenbetreuung und -pflege sind durch Personalknappheit und die großen Herausforderungen durch die Corona-Krise stark belastet. Mit der Neuregelung schaffen wir eine personelle Flexibilisierung und garantieren weiterhin die hohe pflegerische und fachsozialbetreuerische Qualität“, ist Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer über die politische Einigung erfreut.
Erst kürzlich haben sich das Land Oberösterreich mit Städtebund, Gemeindebund und den Gewerkschaften öffentlicher Dienst, der Gewerkschaft für Gemeindebedienstete – Younion, der Gewerkschaft „vida“ und der Gewerkschaft für Privatangestellte – gpa auf ein gemeinsames Pflegepaket geeinigt. Mit Gesamtkosten von 33,7 Mio. Euro jährlich wird ab Februar 2021 damit ein umfassendes Paket für bessere Entlohnung und ein attraktiveres Berufsumfeld wirksam. Es betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und jene, die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz erbringen.
Quelle: Land Oberösterreich