vonRedaktion International
MÄRZ 09, 2021
Oberösterreich pocht auf eine bundesweit praktikable Vorgehensweise Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat neue Vorgaben im Bereich Kontaktpersonenmanagement publiziert. So soll der Quarantänezeitraum bei Fällen mit Mutationsverdacht von 10 auf 14 Tage ausgeweitet werden, wie auch die Kontaktpersonennachverfolgung von Kontaktpersonen der Kategorie eins und zwei von 48 auf 96 Stunden vor Erkrankungsbeginn erweitert werden.
Das Land Oberösterreich wird diese Vorgaben des Bundes konsequent umsetzen.
„Ich gebe jedoch zu bedenken, dass nur aufgrund eines Verdachtsfalls stärkere freiheitsbeschränkende Maßnahmen gesetzt werden als bei einem ‚normalen‘ Coronafall. Diese Unterscheidung bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, weil unterschiedliche Bescheide zur Absonderung ausgestellt werden müssen. Daher ist eine bundesweit einheitliche Regelung notwendig. Weder das Corona-Virus, noch die unterschiedlichen Mutationen des Virus machen vor Landesgrenzen halt. Umso wichtiger ist eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise, wie die Quarantänezeiten sowie das Kontaktpersonenmanagement aussehen. Dies entlastet nicht nur die Behörden bei der Arbeit, sondern gibt Klarheit, wie Österreich geschlossen gegen Virus-Mutationen vorgeht“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
Was der neue Erlass vorsieht:Bei einem positivem Fall, bei dem es sich um keine Mutation handelt, sind Kontaktpersonen der Kategorie 1 – also jene, die länger als 15 Minuten Kontakt mit der positiv getesteten Person in einer Entfernung von weniger als 2 Metern hatten – für 10 Tage ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person abzusondern. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind nur zu informieren, aber nicht abzusondern. Bei Mutationsverdacht hingegen sind Personen der Kategorie 1 14 Tage ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person abzusondern und zusätzlich ab dem 5. Tag zu testen. Eine Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem 10. Tag mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Kontaktpersonennachverfolgung muss insgesamt für die zurückliegenden 96 Stunden – also 4 Tage – gemacht werden.
Dadurch wird das Kontaktpersonen-Management deutlich aufwändiger. Ein Mutationsverdacht wird erst nach einer zweiten PCR-Testung bekannt, somit ist zu diesem Zeitpunkt dann ein weiteres Kontaktpersonen-Management nötig. Dies stellt eine enorme Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden dar, da aktuell rund 50 Prozent aller Fälle auch einen Mutationsverdacht aufweisen.
Quelle: Land Oberösterreich