vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 10, 2021
Landeshauptmann und Gesundheitslandesrätin Rüscher kündigen regionale Sonderbestimmungen an
Wien/Bregenz (VLK) – Nach dem Lockdown-Ende für Geimpfte sowie Genesene diesen Samstag (11. Dezember) wird Vorarlberg die ab dann geltenden bundesweiten Mindeststandards um eigene landesspezifische Schutzmaßnahmen ergänzen, geben Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher bekannt. „Bis auf die Nachtgastronomie werden hierzulande alle Bereiche – Handel, Gastronomie, Sport, Tourismus, Kultur und Dienstleistung – komplett geöffnet. Allerdings werden teilweise ergänzende landesspezifische Auflagen festgelegt. Die große Vorsicht ist mit Blick auf die nach wie vor angespannte Situation in den heimischen Spitälern unbedingt notwendig“, begründet Landeshauptmann Wallner die regionalen Sonderbestimmungen für Vorarlberg. Die Regelungen werden zeitgerecht mit einer Verordnung des Landeshauptmannes in Kraft gesetzt.
Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht von Samstag auf Sonntag (11./12. Dezember). Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit weiter aufrecht. In Vorarlberg werden fast alle Bereiche wieder geöffnet - vom Handel (abseits der ohnehin auch im Lockdown offenen Grundversorger) über persönliche Dienstleister (wie Friseure), die Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Weiterhin geschlossen bleiben müssen die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale. Sperrstunde ist 23:00 Uhr. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2G-Regel gilt überall außer am Arbeitsort - dort gilt weiterhin die 3G-Regel.
Im Gesundheits- und Pflegebereich (Spitäler, SeniorInnenheime) gilt 2,5G und FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen. Die bisherige Regelung für BesucherInnen bleibt aufrecht: Zutritt nur mit 2G+ (grundsätzlich PCR-Tests, Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests), FFP2-Pflicht und BesucherInnenobergrenze von maximal einer Person pro Tag (ab dem ersten Tag des Aufenthalts).
Einige Regelungen des Bundes werden in Vorarlberg verschärft:
- bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen indoor (zB Konzerte, Theater) und Outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen
- in der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Quelle: Land Vorarlberg