vonRedaktion International
JUNI 27, 2021
Landesregierung hat erste Auszahlung von „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ über 12,8 Millionen Euro an insgesamt 91 heimische Gemeinden bewilligt
Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung ist die Auszahlung der ersten Rate an „schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen“ für das Jahr 2021 beschlossen worden, teilt Landeshauptmann Markus Wallner mit. Auf den Beschluss hin werden in Summe 12,8 Millionen Euro, das ist die Hälfte des voraussichtlichen Jahresbetrages, an 91 Gemeinden überwiesen. „Die mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontierten Vorarlberger Gemeinden sind auf finanzielle Spielräume angewiesen, um mit wichtigen Projekten und Vorhaben eine gesunde Gemeindeentwicklung sicherzustellen“, stellt Wallner klar.
Mit sogenannten „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ werden den Vorarlberger Gemeinden strukturelle Nachteile, welche sich aus geringer Einwohnerzahl, aus geographischer Randlage, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung usw. ergeben, teilweise finanziell abgegolten. Zudem wird auch noch die Lücke zwischen Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf einer Gemeinde seitens des Landes zum Großteil ausgeglichen. „Auf den kleineren und damit finanziell weniger stark ausgestatteten Gemeinden liegt das Hauptaugenmerk, weil es für sie ungleich schwieriger ist, die in allen Bereichen anfallenden Kosten zu stemmen“, so Landeshauptmann Wallner.
Lebensqualität in den Gemeinden erhalten
Ein vorrangiges Anliegen sei, Vorarlbergs Gemeinden finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten – „gerade auch abseits der großen Ballungszentren“, betont Wallner: „Nur so kann vor Ort im Sinne der Bürgerinnen und Bürger positiv gestaltet werden“. Ausbau und Erhalt der hohen Lebens- und Standortqualität in den Regionen stehe an oberster Stelle, unterstreicht der Landeshauptmann. Im Vorjahr sind ebenfalls „strukturstärkende Bedarfszuweisungen“ in zwei Raten über zusammen rund 25,3 Millionen Euro an die heimischen Gemeinden ausgezahlt worden. Während die erste Zahlung immer um die Jahresmitte erfolgt, wird die zweite Rate gegen Jahresende überwiesen.
Quelle: Land Vorarlberg