vonRedaktion International
NOVEMBER 20, 2021
Regierungspartner demonstrieren Einigkeit: „Notwendiger Schritt aus Vorarlberger Sicht“
Frastanz/Bregenz (VLK) – Auf einen Lockdown für ganz Österreich ab Montag, 22. November, und auf die Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus ab Februar 2022 haben sich die Landeshauptleute bei ihrer Konferenz am Achensee in Tirol mit der Bundesregierung verständigt. Angesichts der rasant steigenden Infektionsfälle, der hohen Zahl von coronabedingten Spitalsaufnahmen und der Auslastung in den Intensivstationen sei die Entscheidung für einen weiteren Lockdown unumgänglich gewesen, begründeten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Johannes Rauch das abgestimmte Vorgehen aller neun Länder mit dem Bund. An den Verhandlungen hatte Wallner virtuell via Online-Zuschaltung teilgenommen.
Alle Verhandlungspartner hätten sich für eine „gemeinsame Linie“ eingesetzt, „es war besonders intensiv“, fasste der Landeshauptmann die Gespräche zusammen. Er selbst habe sich immer wieder auch mit seinen Regierungskolleginnen und -kollegen im Land, mit Expertinnen und Experten, den Spitälern ausgetauscht, um sich ein Bild zu machen. Die Entscheidung zum Lockdown sei dabei niemandem leichtgefallen. Allerdings hätten die am Tisch liegenden Prognosen gezeigt, dass jedes Bundesland über kurz oder lang dort gelandet wäre, wo Oberösterreich und Salzburg jetzt sind. Beide Länder hatten sich bereits in den nächsten Wochen einen Lockdown verordnet gehabt.
„Letztlich musste diese Führungsverantwortung wahrgenommen werden“, betont der Landeshauptmann. Auch die kürzlich getroffenen Maßnahmen hätten nicht ausgereicht, um die vierte Welle zu brechen. Um eine Überlastung des Vorarlberger Gesundheitssystems zu verhindern, sei deshalb ein genereller Lockdown „unausweichlich geworden“. Den Verhandlungspartnern sei auch wichtig gewesen, den Lockdown mit einer späteren Impfpflicht zu kombinieren, „um nicht alle drei, vier Monate in einen neuen Lockdown zu stolpern“. Er halte das für die „richtige und leider unausweichliche Strategie“, betont der Landeshauptmann. Bis dahin sollte alle Zeit zum Impfen genützt werden, so der Appell.
„Ich muss mich dafür entschuldigen, dass es zu lange gedauert, bis diese Entscheidung getroffen wurde. Der Lockdown ist eine Zumutung für alle und das hat die Politik zu verantworten“, kommentiert Landesrat Johannes Rauch das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern: „Mit dieser Entscheidung gibt es nun die Voraussetzung, um überhaupt wieder ins richtige Handeln zu kommen und gemeinsam die Pandemie bewältigen zu können. Ich bitte alle, sich impfen zu lassen – jede Impfung trägt dazu bei, dass wir gemeinsam aus dieser Pandemie rauskommen“.
Vereinbarte Maßnahmen:
- Bundesweiter Lockdown für alle (Geimpfte und Ungeimpfte) ab Montag, 22. November 2021, 0:00 Uhr; mit den Ausnahmen für alle wie in der aktuell in Geltung stehenden 1. Novelle der 5. SchuMaV („Lockdown für Ungeimpfte“) - für 20 Tage, Evaluierung nach zehn Tagen - nach 20 Tagen (spätestens am 12.12.) enden die Maßnahmen automatisch - Rückkehr zum „Lockdown für Ungeimpfte“.
- Präsenzunterricht bleibt aufrecht. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Appell der Bundesregierung und Landeshauptleute die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen, dort wo dies möglich ist.
- Impfoffensive. Dritte Dosis bei Vektorimpfsoffen ab dem 4. Monat empfohlen; Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich; Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf sieben Monate für den 3. Stich
- Home-Office-Empfehlung
- Verschärfung bei Kontrollen; Anpassung bei Strafhöhen
- FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz
- Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht; Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022 - unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung
Alle vereinbarten Maßnahmen werden im Nationalrat von den drei Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ und Grüne mitgetragen.
Quelle: Land Vorarlberg