vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 30, 2022
Einigung der Länder mit dem Bund – LH Wallner: „Häusliche Pflege muss leistbar sein“
Bregenz (VLK) – Bei der 24-Stunden-Betreuung erhöht das Land Vorarlberg in Abstimmung mit dem Bund die Fördergelder um mehr als 16 Prozent, wie Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker heute (29. November) bekannt gaben. Die Änderung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.
Der Landeshauptmann erklärte: „Die häusliche Pflege muss auch angesichts von Teuerung und Inflation weiterhin leistbar sein – das ist uns ein großes Anliegen.“ Die Erhöhung sieht er als richtige und wichtige Weichenstellung. „Gerade die 24-Stundenbetreuerinnen und -betreuer sind eine wichtige Säule in unserem Pflege- und Betreuungssystem“, hielt Landesrätin Wiesflecker fest. „Mit der Erhöhung der Förderung unterstützen wir die betroffenen Familien, damit diese Dienstleistung auch weiter leistbar bleibt“, waren sich Wallner und Wiesflecker einig.
Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung sieht eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in maximaler Höhe von 40 Millionen Euro jährlich vor. Davon tragen 40 Prozent die Länder. In Vorarlberg wird dies über den Sozialfonds abgerechnet. Diese Förderbeträge werden nun um 16,67 Prozent valorisiert, das bedeutet eine Gesamterhöhung um 16 Millionen Euro pro Jahr.
Pflege zuhause
Einmal mehr verweist Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker auf die hohe Quote an pflegebedürftigen Menschen, die in Vorarlberg in ihrem Zuhause betreut werden: Rund 80 Prozent. In Vorarlberg gibt es deutlich über 3.500 Gewerbeanmeldungen für das Gewerbe Personenbetreuung. Laut Schätzung werden jeden Monat mindestens 1.800 Personen bzw. Haushalte durch die Personenbetreuung, also 24-Stunden-Betreuung, unterstützt. Die Einsätze in den Haushalten erfolgen dabei überwiegend im mehrwöchigen Wechsel, das heißt, pro Haushalt sind zwei PersonenbetreuerInnen tätig.
Die Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung werden ab 1.1.2023 wie folgt erhöht:
• Im Fall eines selbstständigen Betreuungsverhältnisses steigen sie von 275 Euro auf 320 Euro, bei zwei selbstständigen Betreuungsverhältnisse von 550 Euro auf 640 Euro.
• Betrifft die Förderung ein unselbstständiges Betreuungsverhältnis erhöhen sich die Zuwendungen von 550 Euro auf 640 Euro, bei zwei selbstständigen Betreuungsverhältnissen von 1.100 Euro auf 1.280 Euro.
Quelle: Land Vorarlberg