vonRedaktion International
DEZEMBER 27, 2020
Landeshauptmann und Legistik-Referentin Landesstatthalterin Schöbi-Fink informieren über Schwerpunkte im Gesetzgebungsprogramm des Landes in der 1. Jahreshälfte 2021
Bregenz (VLK) – Durch die Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich die in der Landesverwaltung seit Jahren forcierte Digitalisierung stark beschleunigt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen jetzt so gestaltet werden, dass die Digitalisierungsdynamik weiterhin hoch bleibt, kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink als zuständige Legistik-Referentin in der Landesregierung einen legistischen Schwerpunkt des Landes in der ersten Jahreshälfte 2021 an. Ein anderer Schwerpunkt im umfangreichen Gesetzgebungsprogramm ist das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, dessen Begutachtung im ersten Halbjahr 2021 stattfinden soll.
2020 würde auch im Bereich der Gesetzgebung als „außergewöhnliches Jahr“ in die Geschichte eingehen, werfen Wallner und Schöbi-Fink einen Blick zurück. Es sei notwendig gewesen, der besonderen, durch das Coronavirus bedingten Situation mit zwei Gesetzespaketen im Frühjahr und im Herbst unmittelbar Rechnung zu tragen. „Für 2021 ist zu hoffen, dass es gelingt, die Krise rasch zu überwinden, damit wir wieder alle Aufmerksamkeit auf längerfristige Zukunftsthemen richten können“, so Schöbi-Fink.
Intensive legistische Arbeit für Bevölkerung und Wirtschaft
Dementsprechend gestaltet sei das legistische Programm des Landes für das neue Jahr. Dahinter stehe wiederum der Anspruch, Vorarlberg im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft positiv weiterzuentwickeln, stellt Landeshauptmann Wallner klar. In den allermeisten Fällen handle es sich um qualitative Verbesserungen, um Konkretisierungen bestimmter Gesetzesmaterien oder um erforderliche rechtliche Anpassungen, erläutert Schöbi-Fink die Schwerpunkte des Gesetzgebungsprogrammes für das 1. Halbjahr 2021.
Starker Fokus auf Digitalisierung
Beim Gesetz über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung (Sammelnovelle) gehe es darum, aus den bisherigen Pandemie-Erfahrungen die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese für die Zukunft zum Vorteil zu nutzen. „Verordnete Maßnahmen wie Lockdown und Social Distancing waren coronabedingte Triebfedern für wesentliche Innovationsschritte, die ohne Krise in diesem Tempo vermutlich nie möglich gewesen wären. Jetzt gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dauerhaft so zu gestalten, dass einem weiteren Digitalisierungsschub nichts entgegensteht“, bekräftigen Landeshauptmann Wallner und die zuständige Legistik-Referentin Barbara Schöbi-Fink.
Gezielte Vereinfachungen und Erleichterungen
Das gesamte Landesrecht soll danach gesichtet werden, wo sich Verwaltungsabläufe auch in digitaler Form umsetzen lassen, konkretisiert Landesstatthalterin Schöbi-Fink die Aufgabe. Insbesondere sollen Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern einfach digital möglich sein. So sollen z.B. Baueingaben oder Anträge auf naturschutzrechtliche Bewilligung etc. samt Planbeilagen nicht mehr in mehrfacher Ausfertigung einzubringen sein, wenn sich Antragstellende bereit erklären, beim elektronischen Verwaltungsablauf mitzuwirken. Zur weiteren Entlastung der Bevölkerung sollen Vorlagepflichten, wo dies möglich ist, überhaupt entfallen, wenn es um Dokumente geht, die schon irgendwo bei einer anderen staatlichen Behörde vorhanden sind („once-only“-Prinzip).
Darüber hinaus soll die Transparenz von Rechtsvorschriften weiter verbessert werden, indem z.B. auch Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften im zentralen Rechtsinformationssystem kundgemacht werden. Vorgesehen ist ebenso, z.B. die Beschlussfassung von Kollegialorganen im Rahmen von Videokonferenzen generell zu ermöglichen, nicht mehr nur wie im vergangenen Jahr in Ausnahmesituationen.
„Der Abbau bürokratischer Hürden, Vereinfachungen sowie Erleichterungen bei allen Behördenwegen bleiben auch im neuen Jahr zentrale Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden“, stellen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink diesbezüglich klar.
Neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Zum neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz haben bereits umfangreiche Vorarbeiten unter Einbeziehung verschiedenster Interessensgruppen stattgefunden. „Ziel ist es, auf allen Ebenen der Kinderbetreuung, von der Spielgruppe, über die Kleinkindgruppe, über den Kindergarten bis zur außerschulischen Kinderbetreuung, eine angemessene und qualitativ wertvolle Form der Betreuung zu gewährleisten“, erläutert Schöbi-Fink als ressortzuständige Referentin. Die Begutachtung soll im ersten Halbjahr 2021 stattfinden.
Energieeinsparung und Klimaschutz
Rechtliche Neuerungen sind auch für den Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz vorgesehen. Bereits im abgelaufenen Jahr 2020 gab es Erleichterungen durch die Bewilligungsfreistellung von Photovoltaikanlagen im Elektrizitätswirtschaftsrecht, weitere Schritte werden folgen. Das betrifft insbesondere die Forcierung von Neubauten als Niedrigenergiegebäude sowie von alternativen Energiesystemen.
Sonstige Gesetzesvorhaben
Daneben stehen eine Vielzahl weiterer Vorhaben auf dem Programm, etwa eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes zur Verbesserung des Gehalts der Musikschullehrenden, eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Gericht, Änderungen des Jagd- und Fischereirechts betreffend die Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise oder die Änderung des Gemeinde-Volksabstimmungsrechtes, die aufgrund des aufhebenden Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus Anlass des Falles Ludesch notwendig geworden ist.
Quelle: Land Vorarlberg