vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 27, 2020
Landesregierung genehmigte zweite Rate an „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ – Über 12,5 Millionen Euro werden ausbezahlt, 91 Kommunen profitieren
Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat die zweite und zugleich letzte Rate an „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ für das Jahr 2020 genehmigt, informiert Landeshauptmann Markus Wallner. Gegen Jahresende gelangt damit ein Beitrag in Gesamthöhe von über 12,5 Millionen Euro zur Auszahlung. 91 der 96 Vorarlberger Gemeinden werden davon profitieren. „Es ist eine weitere wichtige Hilfestellung für unsere Gemeinden, die sicherstellt, dass die kommunalen Aufgaben weiter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gut bewältigt werden können“, betont Landeshauptmann Wallner.
Eine gleichwertig hohe Lebensqualität in allen Landesteilen zu gewährleisten ist ein vorrangiges Anliegen des Landes. In diese Richtung zielt auch die Unterstützung im Rahmen der „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“, erläutert Wallner: „So wirken Investitionen in die kommunale Infrastruktur positiv auf die Lebensqualität, was die Bindung der Menschen zur Region zusätzlich erhöht.“ Es gehe darum, den Gemeinden finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten, stellt der Landeshauptmann klar.
Im Juni dieses Jahres hat die Landesregierung die erste Rate von „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ in Höhe von insgesamt 12,8 Millionen Euro zur Auszahlung bewilligt. Allein über dieses Instrument wurden heuer damit in Summe über 25,3 Millionen Euro zur strukturellen Stärkung unserer Gemeinden freigegeben, gibt Landeshauptmann Wallner bekannt.
Über die strukturstärkenden Bedarfszuweisungen werden Gemeinden mit strukturellen Nachteilen bzw. Besonderheiten, die sich aus geringer Einwohnerzahl, schwacher Bevölkerungsentwicklung, geringer Bevölkerungsdichte im Siedlungsraum, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung, aus zentralörtlicher Aufgabenstellung der Städte usw. ergeben, unterstützt und Defizite ausgeglichen. Es werden zudem Lücken zwischen dem rechnerischen Finanzbedarf und der tatsächlichen Finanzkraft der Gemeinden von Landesseite weitgehend geschlossen. „Das Hauptaugenmerk liegt auf den kleineren und damit finanziell weniger stark ausgestatteten Gemeinden, weil es für sie ungleich schwieriger ist, die in allen Bereichen anfallenden Kosten zu stemmen“, begründet Wallner den besonderen Fokus.
Quelle: Land Vorarlberg