vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 12, 2023
Land Vorarlberg und illwerke vkw sehen Gesetzesänderung als richtigen Schritt, Wunsch nach größerem Mut bei Wasserkraft bleibt aufrecht.
Bregenz (VLK) – Aus Vorarlberger Sicht werde der im Rahmen von der Bundesregierung präsentierte Vorschlag zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) begrüßt. Das bestätigen Landeshauptmann Markus Wallner und illwerke vkw-Vorstandsmitglied Christof Germann heute (12. Jänner). „Die seit langem von uns geforderte Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren sind im Hinblick auf die Energiewende ein erster Schritt in die richtige Richtung.“ Beide sprachen sich gleichzeitig aber auch für mehr Mut zur Förderung der Wasserkraft aus.
Die am Mittwoch (11. Jänner) im Rahmen der Regierungsklausur vorgestellte Novelle des UVP-Gesetzes sei grundsätzlich zu befürworten und eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo, wie der Landeshauptmann festhielt: „Sie bringt eine dringend notwendige Straffung der Genehmigungsverfahren für Projekte der Energiewirtschaft, die wir zur Umsetzung der Energiewende brauchen. Im besten Fall wäre damit eine Verkürzung der Verfahren für Projekte in der Wasserkraft von fünf auf drei Jahre möglich.“
Die Novelle beinhaltet Verfahrensvereinfachungen und die striktere Strukturierung des Verfahrens. Besonders hervorzuheben sei laut Wallner die Einrichtung einer Art Überholspur („Fast-Track“) für Vorhaben der Energiewende. Weiters sieht die Novelle u.a. den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, die Flexibilisierung bei Änderungen von Genehmigungen und die Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes vor. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, zur Aufstockung personeller Ressourcen bei Behörden bzw. Verwaltungsgerichten und zum Abhalten von „Online- und Hybrid-Verhandlungen“.
Verbesserungspotenzial
Landeshauptmann Wallner ortete trotz der grundsätzlich positiven Ausrichtung der Novelle noch legislatives Verbesserungspotenzial: „Wir hätten uns bei der Ausgestaltung mehr Mut zur Förderung der Wasserkraft gewünscht.“ Auch fehle die Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Vorhaben der Energiewende, wie es die EU-Vorgaben vorsehen, so Wallner: „Damit hätten diese Projekte auch rechtlich einen klaren Vorrangcharakter.“ Darüber hinaus ist keine Streichung des Tatbestandes für die Neuerrichtung von Wasserkraftanlagen in schutzwürdigen Gebieten vorgesehen. Germann: „Auch Kleinwasserkraftwerke mit einer Engpassleistung von über zwei Megawatt in Schutzgebieten sollen zukünftig einer UVP-Einzelfallprüfung unterliegen. Das sehen wir kritisch, weil damit ein weiterer Ausbau der Kleinwasserkraft in Vorarlberg erheblich erschwert wird.“
Vorarlberg fordere weiterhin eine klare Definierung von strategischen Projekten für die Energiewende, unterstreicht der Landeshauptmann. „Mit der Novelle werden die Bürokratiebremsen der Energiewende gelockert“, erklärt Wallner: „Damit sie möglichst bald gelingt, müssen wir aber die Bremsen lösen und Gas geben!“ In diesem Sinne appellierte der Landeshauptmann auch, dass das Gesetz umgehend beschlossen werden und in Kraft treten soll, damit es die für die Energiewende wichtige Projekte wie das Lünerseewerk II wirksam beschleunigen kann.
Quelle: Land Vorarlberg