vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 23, 2022
Ungenütztes Bauland soll Allgemeinheit zur Verfügung stehen – Info-Schreiben zu Baulandmobilisierungsabgabe – Anfang 2023 werden Gemeinden und betroffene Grundstückseigentümer kontaktiert
Seit Mai vergangenen Jahres ist im Burgenland die Novelle zum Raumplanungsgesetz in Kraft. Anlass für diese Novellierung: „Derzeit sind fast 40 Prozent des gewidmeten Baulandes im Burgenland unbebaut. Damit liegen wir deutlich über dem Bundesschnitt von rund 23,5 Prozent und weisen diesbezüglich in Österreich den höchsten Wert auf. Auf diesen Spitzenplatz können wir gerne verzichten und steuern daher dagegen“, betonte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner. Oberstes Anliegen ist: „Ungenutztes Bauland soll nicht zu Spekulationszwecken verwendet werden, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Wir wollen damit dafür sorgen, dass Bauland in Zeiten einer enormen Teuerung leistbarer wird und sich junge Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können“, hielt der Landesrat fest.
Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes für leistbares Bauland sind der Abschluss von Baulandmobilisierungsvereinbarungen und auch eine Abgabe auf unbebautes Bauland, wenn dieses für 'Häuslbauer' nicht verfügbar ist. Diese Novellierung des Raumplanungsgesetzes sei nicht zuletzt auf Wunsch vieler Bürgermeister erfolgt, so Dorner. Da die bisher vorhandenen Instrumente zur Baulandmobilisierung zur Umsetzung dieser Ziele nicht ausreichen, ist in dieser als zentrales Element eine Abgabe verankert, die der Gemeinde den Zugriff auf gewidmetes Bauland erleichtern soll.
„Es geht nicht darum, Einnahmen zu lukrieren, sondern ganz klar darum, Bauland zu mobilisieren und bauwilligen jungen Menschen im Burgenland Bauland zur Verfügung zu stellen“, stellte der Landesrat klar. Um diese Aufgabe professionell umsetzen zu können, habe man eine umfassende Datenlage ausgearbeitet.
Die Abgabe wird vom Land und nicht von den Gemeinden eingehoben. „Damit ist sichergestellt, dass landesweit einheitliche Vorgaben gelten und es ein faires System gibt“, erläuterte Peter Zinggl, Leiter des Hauptreferats Landesplanung. Wer die Abgabe zahlt, kann sein Grundstück um jeden Preis, den er am Markt bekommt, verkaufen. Das Land hat einen Gutachter mit der Bewertung der Grundstückspreise in allen 171 Gemeinden beauftragt.
Um die Bevölkerung über die Abgabe zu informieren, wird dieser Tage eine amtliche Mitteilung durch das Land verschickt. „Dieses Info-Schreiben geht an alle Haushalte, um die Burgenländerinnen und Burgenländern über das System der Abgabe in Kenntnis zu setzen und die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen darzulegen. Die konkreten Informationsschreiben an die Gemeinden und die betroffenen Grundstückseigentümer mit der errechneten Abgabenhöhe können erst Anfang nächsten Jahres, wenn alle Bemessungsgrundlagen zur Verfügung stehen, versandt werden“, erläuterte der Landesrat.
Grundsätzlich besteht eine Abgabenpflicht für alle unbebauten Baulandgrundstücke. Das Gesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen keine Abgabe zu zahlen ist – Ausnahmen, die sozial treffsicher und gerecht ausgestaltet sind. So sind etwa Grundstücke für den familieneigenen Bedarf NICHT betroffen!
Bemessungsgrundlagen sind das Flächenausmaß des jeweiligen Baulandgrundstückes sowie der mittels Verordnung für jede Gemeinde festgelegte Quadratmeterpreis. Je nach Grundfläche ist folgender Prozentsatz zu verwenden:
Berechnungsbeispiel: Bei einem 1.000 m2 großen Grundstück und einem Quadratmeterpreis von 50 Euro ist ein Prozentsatz von 1% zur Berechnung der Abgabenhöhe heranzuziehen. Die jährliche Abgabe würde daher 500 Euro betragen. (1.000 m2x 50Eurox 0,01 = 500Euro)
Die Festsetzung der Abgabe erfolgt pro Person für das gesamte Landesgebiet. Mehrere im Eigentum einer Person stehende Grundstücke werden gemeindeübergreifend flächenmäßig zusammengezählt.
Die Abgabe ist ab 1.1.2022 zu zahlen. Die Möglichkeit zur Festsetzung der Abgabe durch Bescheid ist binnen 5 Jahren zulässig. Das System zur Einhebung ist derzeit in Ausarbeitung, die Vorschreibung der Abgabe für das Jahr 2022 erfolgt 2023.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, welche möglicherweise von der Abgabepflicht betroffen sind, werden noch mit gesondertem Schreiben informiert.
Anschließend besteht die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Ausnahmetatbestände geltend zu machen. Die Festsetzung und Einhebung der Baulandmobilisierungsabgabe erfolgen durch Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.
Seitens des Landes wird zusätzlich auch eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der man sich über die Details zur Abgabe erkundigen kann.
Quelle: Land Burgenland