Burgenland: LR Dorner - Leitbild Regionales Entwicklungsprogramm Südburgenland präsentiert

vonRedaktion Salzburg
MAI 24, 2023

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice 

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Dorner: „Bedürfnisse der Menschen in den Regionen sind die Grundlage für die Leitziele und dafür, wie wir unser Land weiterentwickeln wollen“

Das Land Burgenland hat 2022 erstmals „Regionale Entwicklungsprogramme“ (REP) nach dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz beauftragt. Die „REP“ legen Maßnahmen und Ziele fest, um Entwicklungen in den einzelnen Regionen zu forcieren. Sie zeigen Potentiale auf und enthalten Grundsätze der örtlichen Raumplanung, die sich direkt an die Gemeinden wenden und bei deren künftigen Planungen und Entwicklungen bindend sind. Jenes für die Region Südburgenland liegt jetzt vor und wurde heute, 23. Mai 2023, in Stegersbach präsentiert. „Ziel ist es, mit der Ausarbeitung der Regionalen Entwicklungsprogramme auf Basis der Bürgerbeteiligung für das Land und für die Gemeinden eine wichtige Grundlage für die Planung von Infrastruktur und von Raumordnung herzustellen. Denn es geht zunehmend darum, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Impulse für Arbeitsplätze, Wirtschaft, Tourismus und Mobilität zu setzen. Es geht darum abzustimmen, was einerseits schützenswert ist, und anderseits festzulegen, wo wir uns weiterentwickeln wollen“, betonte Landesrat Heinrich Dorner. Dafür wurden im Leitbild für die Region Südburgenland überörtliche Siedlungsgrenzen, landwirtschaftliche Vorrangzonen, interkommunale Betriebsgebiete sowie schützenwerte Freilandzonen festgelegt. Bereits im August des Vorjahres wurde das Leitbild für die Region Neusiedler See – Parndorfer Platte vorgestellt. Zentraler Bestandteil bei der Erstellung der „REP“ war und ist die Einbindung der Bevölkerung mittels Online-Befragung. Die Gemeinden wurde in Projektsteuerungsgruppen eingebunden. Die Ergebnisse sind in die Erstellung von Leitbildern miteingeflossen. In der REP-Region Region Südburgenland leben in 72 Gemeinden über 97.000 Einwohner.

Das nun vorliegende Leitbild für die Region Südburgenland wurde auf Basis der Herausforderungen für die nächsten zehn Jahre erstellt. Dazu gehören unter anderem neue Wege in der Mobilität, die Hervorhebung regionaler Stärken, die Vorreiterrolle bei Erneuerbaren Energien und das Wohnen im Grünen. „Die inhaltlichen Schwerpunkte für dieses Jahrzehnt und die Bedürfnisse der Menschen in der Region Südburgenland bildeten letztlich die Grundlage für die Leitziele“, so Dorner. Vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten stünden im Mittelpunkt, so Dorner, Raumplanung solle nicht nur beschränken, sondern auch neue und innovative Möglichkeiten für die Gestaltung und Entwicklung einer Region aktiv aufzeigen. „Das Regionale Entwicklungsprogramm ist daher nicht nur für das Leben der heutigen Generation, sondern langfristig auch für die Chancen zukünftiger Generationen von großer Bedeutung. Ressourcenschonende Raumplanung in Zeiten des Klimawandels bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes mit leistbaren Siedlungsbedingungen für alle Burgenländerinnen und Burgenländer ist unser Ziel.“

Das Regionalentwicklungsprogramm und das Leitbild geben den Rahmen vor, sagt Peter Zinggl vom Hauptreferat Landesplanung: „Wo kann ich mich wirtschaftlich weiterentwickeln? Welche Gebiete sind aus Sicht des Naturschutzes schützenswert? Welche sind vorranging für die Landwirtschaft, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen? Wie weit kann das Siedlungsgebiet ausgeweitet werden? Alle diese Fragen gilt es zu lösen in der Raumplanung.“

In diese Kerbe schlagen auch Stegersbachs Bürgermeister Jürgen Dolesch und der Bürgermeister aus Neustift bei Güssing, Franz Kazinota. Für die Bürgermeister sei das Regionalentwicklungsprogramm eine wichtige Grundlage zur Erstellung der örtlichen Entwicklungskonzepte. „Das ist eine große Herausforderung. Es geht um die Entwicklung der nächsten zehn Jahre. Es ist für uns Bürgermeister wichtig zu wissen, wo die Siedlungsgrenzen sind, wo Entwicklungspotenzial ist und was geschützt gehört“, so Kazinota.

Die vier „REP“-Regionen des Landes

In Kooperation mit der TU Wien/Institut für Raumplanung, Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung wurden die Inhalte der REP festgelegt und das Burgenland in vier Regionen eingeteilt:

Die „REP“ werden in Verordnungen der Landesregierung verankert und legen Maßnahmen und Ziele fest, um Entwicklungen in den einzelnen Regionen zu forcieren.

REP-Region Südburgenland

Die REP-Region Südburgenland mit ihrer überwiegend ländlichen Struktur umfasst eine Fläche von 1.471 Quadratkilometer mit 72 Gemeinden mit über 97.000 Einwohnern und 42.139 Haushalten. Die prägende Streusiedlungsstruktur bringt spezielle Herausforderungen mit sich, bildet mit der reizvollen Landschaft aber auch die Grundlage für den Tourismus in der Region. Kellerstöckl, Thermen und Radfahren sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. Die lokalen, innovativen Wirtschaftsbetriebe tragen wesentlich zur Wertschöpfung der Region bei.

Kernpunkte des „REP“ Südburgenland

  1. Überörtliche Siedlungsgrenzen
    Sie dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zum Schutz sensibler Landschaftsteile, des Erholungswertes der Landschaft und einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Mit den überörtlichen Siedlungsgrenzen sollen Siedlungsbänder vermieden, kompakte Siedlungsentwicklung forciert, der Charakter der Region erhalten und sensible Naturräume, landschaftsprägende Hanglagen oder auch landwirtschaftlich genutzte, hochwertige Flächen geschützt werden.
  2. Landwirtschaftliche Vorrangzonen
    Durch die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen im REP werden die fruchtbarsten agraisch genutzten Böden der Region vor Verbauung geschützt, dadurch zugleich Versorgungssicherheit mit hochwertigen, landwirtschaftlichen Produkten gesichert und Bodenverbrauch wirksam reduziert. Baulandwidmungen dürfen in diesen Vorrangzonen nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind auf bereits gewidmetem Bauland Bauten oder die Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch Bauten für z B. erneuerbare Energien.
  3. Interkommunale Betriebsgebiete
    Das „REP“ setzt den Rahmen für eine zukünftige geordnete wirtschaftliche Entwicklung an den bestgeeigneten Standorten der Region. Neuausweisungen oder Erweiterungen bestehender Betriebsgebiete außerhalb von Betriebsstandorten gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP 2011) sind nur bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 ha zulässig. Darüberhinausgehende Neuausweisungen von Betriebsgebieten sind nur bei gemeindeübergreifender Kooperation als sogenannte „Interkommunale Betriebsgebiete“ zulässig.
  4. Freiraumzonen
    In Freiraumzonen, die vor allem Trockenrasen- und Feuchtgebiete umfassen, sind aufgrund deren besonderen Naherholungswerts oder aufgrund sonstiger schützenwerter Güter Baulandwidmungen nicht zulässig. Im „REP“ werden aber nur Flächen mit überlokaler Bedeutung aufgenommen.

Leitbild REP Südburgenland herunterladen

Quelle: Land Burgenland

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