vonRedaktion Salzburg
JUNI 25, 2021
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich Badeverbot „Aistwiese“ wird mitgeteilt, dass im Rahmen der standardmäßigen amtlichen Untersuchungen nach zweimaliger Beprobung mit 11.06. festgestellt werden musste, dass an der Badestelle Aist – Schwertberg eine mangelnde Qualität (zweimalige Grenzwertüberschreitung von E.coli und Enterokokken) attestiert werden musste. Die zuständige Behörde wurde deshalb am 11.6.2021 eingeschaltet. Grundsätzlich ist anzumerken, dass insbesondere die Flussbadestellen aufgrund von Regenereignissen anfällig für punktuelle Überschreitungen sind und diese öfters auftreten.
Zusätzlich wurde von amtlicher Seite eine Nachbeprobung nach Stabilisierung der Wetterlage geplant, welche mit 21.6.2021 durchgeführt wurde. Leider zeigen die vorliegenden Ergebnisse der Probenahme vom 21.6.2021 wiederum über dem Grenzwert liegende Werte der hygienischen Parameter an.Aus den vorliegenden Untersuchungen von zwei unterschiedlichen akkreditierten Labors ist festzustellen, dass an 4 von 5 Messtagen eindeutige Überschreitungen gegeben waren. Die Daten zeigen nochmals die schwankenden Bedingungen in Fließgewässern. Über Umweltbedingungen an „Naturbadestellen“ gibt es auch Infos auf der Landeshomepage unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/216387.htm
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Perg wird mitgeteilt, dass es sich bei der Badestelle an der Aist in Schwertberg um ein Badegewässer nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes handelt. In Fällen einer Gefahr für die Gesundheit von Badenden, insbesondere in hygienischer Hinsicht, ist das Baden in derartigen Gewässern zu verbieten. Für die Beurteilung, ob ein behördliches Badeverbot zu erlassen ist, ist eine Beurteilung eines Amtsarztes erforderlich. Üblicherweise werden bei Erhalt von Mitteilungen über die mangelnde Badequalität bis zur amtsärztlichen Stellungnahme Hinweisschilder, mit denen vom Baden abgeraten wird, an der Badestelle aufgestellt. Von der Marktgemeinde Schwertberg wurden diese entsprechend angebracht und ein privates Gutachten zur Untersuchung der Wasserqualität in Auftrag gegeben. Die neuerliche Beurteilung der am 21.6.2021 nochmals amtlich entnommenen Gewässerprobe ist nun wieder mangelhaft. Das soeben bekannt gewordene Ergebnis wurde heute (23.06.2021) am Nachmittag der Bezirkshauptmannschaft Perg übermittelt. Die Probenergebnisse werden derzeit amtsärztlich begutachtet. Aus jetziger Sicht ist von der Erlassung eines Badeverbots auszugehen.
Vom Land Oberösterreich wird der Ursache der Keimbelastung an der Badestelle Aist aktuell auf den Grund gegangen. Es wurden bereits Begehungen und Erhebungen im Oberlauf und in Zubringerflüssen durchgeführt. Die Daten sind nun zu analysieren und mit Regenereignissen, die üblicherweise Überschreitungen verursachen, zu überschneiden. Es gilt konkret abzuklären, ob neben der Beeinflussung durch Niederschlagsereignisse auch andere Eintragspfade in Frage kommen.
Aus gegebenem Anlass sei nochmals betont, dass Flüsse dynamische Systeme sind, welche in Abhängigkeit von Umland, Jahreszeit und Wettervorkomnissen mit Änderung der Wasserführung und der Fließgeschwindigkeit daher auch immer wieder Schwankungen unterliegen. Aufgrund dieser Dynamik ändert sich auch die Eintragsmenge von Mikroorganismen. Besonders nach Gewittern können aus dem Einzugsgebiet vermehrt Keime eingeschwemmt werden. Starkregenfälle können zeitlich begrenzte Belastungen mit Bakterien und Viren liefern. Weiters werden Flüsse praktisch immer als Vorfluter für gereinigtes Abwasser genutzt und unterliegen weit stärker als Seen vielfältigen Einträgen.
Mikrobiologische Untersuchungen entlang von Flüssen weisen auf eine mögliche, oft zeitlich beschränkte, seuchenhygienisch relevante Gefährdung hin. Grenzwertüberschreitungen sind als deutliche Warnhinweise für ein nicht bezifferbares Infektionsrisiko zu behandeln.
„Aufgrund der aufgezeigten Aktivitäten halte ich klar fest, dass seitens des Landes keinerlei Versäumnisse bezüglich der Ergebnisfeststellung sowie Weiterleitung an die Behörde begangen wurden. Schuldzuweisungen an das Land oder an eine Nachbargemeinde sind in dieser Angelegenheit kontraproduktiv und sollten tunlichst hintangehalten werden. Keine Gemeinde kann für besondere Regenereignisse verantwortlich gemacht werden, die zu außergewöhnlichen Einträgen in Fließgewässer führen. Diese hat es immer gegeben und wird es auch zukünftig geben. Ich halte abschließend abermals fest, dass Baden in freien Gewässern nur auf eigene Gefahr und Risiko der Badenden möglich ist und ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Hausverstand an den Tag gelegt werden muss.“
Quelle: Land Oberösterreich