vonRedaktion International
MÄRZ 10, 2021
Nach beinahe sieben Jahren schaffte nun ein Urteil des OGH traurige Klarheit über den Kostenersatz für den Einsatz der Bergrettung bei einem mächtigen Waldbrand in der Gemeinde Steinbach im Jahr 2013. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Bergrettung hatten damals die Feuerwehren bei der Bekämpfung des Waldbrandes tatkräftig unterstützt. Von der Bergung von Kletterern aus dem ebenfalls betroffenen Attersee-Klettersteig, Sperrung von Wegen, Materialtransport bis zu Sicherungsarbeiten erstreckte sich die verantwortungsvolle Aufgabe der Bergretter. Während der Gemeinde Steinbach für die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Feuerwehren der Kostenersatz für den dreitägigen Einsatz zugesprochen wurde, blieb die Bergrettung auf ihren Kosten von mehr als 4.000 Euro sitzen und musste zudem über 3.000 Euro an Verfahrenskosten bezahlen. Begründet wurde das Urteil laut Medienberichten damit, dass es zum einen eine ausdrückliche Anordnung der Gemeinde geben hätte müssen und zum anderen, dass die Bergrettung einen pauschalierten Stundensatz verrechnet habe und somit der tatsächliche Aufwand an Personal und Material nicht ausreichend klar sei.
„Unsere Einsatzorganisationen stehen rund um die Uhr parat, wenn es gilt zu helfen, zu retten und zu sichern. Sie fragen dabei nicht nach der Uhrzeit oder der Witterung und auch nicht nach behördlichen Anforderungen. Sie sind zum größten Teil freiwillig und ehrenamtlich im Einsatz für die Sicherheit unserer Heimat und zu jeder Zeit bereit. Wenn sie jetzt auf den Kosten für ihre Leistung sitzen bleiben, so ist das für mich unverständlich und entspricht nicht meiner Vorstellung von Wertschätzung ihrer Arbeit. Die insgesamt über 7.000 Euro hätte die Bergrettung gut für diverse Ausbildungsvorhaben brauchen können. Auch wenn es klar ist, dass höchstgerichtliche Entscheidungen zu respektieren sind, so muss man sie doch nicht immer verstehen,“ zeigt sich LR Klinger enttäuscht über das OGH-Urteil.
Quelle: Land Oberösterreich