vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 03, 2020
Sportlandesrätin kann Unmut über stark eingeschränkte Möglichkeiten nachvollziehen: „Bund und Land leisten Unterstützung in schwieriger Situation“
Bregenz (VLK) – Den Unmut bei vielen Vorarlberger Sportvereinen über die stark eingeschränkten Möglichkeiten – verringerte Zuschauerzahlen, reduzierte Bewirtung, erschwertes Sponsoring usw. – im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise kann Sportlandesrätin Martina Rüscher nachvollziehen: „Der heimische Sport ist von den notwendigen Einschränkungen besonders schwer betroffen. Umso mehr sind jetzt alle Seiten gefordert, unsere Sportvereine möglichst unversehrt durch die Krise zu bringen“. Um das Durchtauchen der schwierigen Situation zu erleichtern, wird von Bund und Land tatkräftige Unterstützung geleistet.
Parallel zum sogenannten NPO-Unterstützungsfonds, welchen die Bundesregierung Mitte Mai für Vereine eingerichtet und mit 700 Millionen Euro dotiert hat, wurden von Landesseite eine Reihe von zusätzlichen Schritten gesetzt, um Vereine sowie Ehrenamt so unbeschadet wie möglich durch die Krise zu bekommen. Neben einem praktischen Leitfaden für Veranstaltungen und der Ausbildung von COVID-19-Beauftragten wurde für Vereine die Rufnummer 05574 1450+1 eingerichtet. Dort werden alle Fragen rund um das Thema Veranstaltungen beantwortet.
Finanzielle Hilfe für Sportvereine
Bis zum 10. September haben 131 Vorarlberger Sportvereine eine Förderung aus dem NPO-Fonds erhalten. Insgesamt wurden Beiträge in Höhe von über 1,18 Millionen Euro zuerkannt. Vorarlberg hat darüber hinaus für die Sportvereine und Landes-Sportfachverbände mit Sitz in Vorarlberg einen eigenen Sport-Härtefonds geschaffen. „Damit wollen wir für jene Verluste aufkommen, die der NPO-Fonds nicht abdeckt“, so Rüscher.
„Bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Land geht es darum, die Vorarlberger Sportlandschaft in ihrer Breite und Vielfalt zu erhalten und zu stärken“, unterstreicht Sportlandesrätin Martina Rüscher. Für sie ist klar: „Keiner der knapp 1.000 heimischen Sportvereine darf wegen Corona auf der Strecke bleiben“.
Quelle: Land Vorarlberg