vonRedaktion International
JÄNNER 12, 2022
Gesundheitslandesrätin: „Nach Positivtestung unverzüglich betreuende Ärztin bzw. betreuenden Arzt anrufen“ – COVID-Medikamente jetzt auch in Tablettenform – Vormerkungen für Novavax-Impfstoff ab sofort möglich
Bregenz (VLK) – COVID-19-infizierte Risikopersonen ruft Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher zu „besonderer Vorsicht“ auf. Wer aus der Risikogruppe ein positives Testergebnis erhält, soll sich unverzüglich telefonisch mit der betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt in Verbindung setzen. „Zum einen geht es dabei um die wichtige Vorinformation für die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt und zum anderen lässt sich die weitere Vorgehensweise abklären, etwa, ob ein Medikament eingesetzt werden kann“, erklärt Rüscher. Keinesfalls soll eine Arztpraxis ohne vorherige terminliche Vereinbarung aufgesucht werden. Die Gesundheitsreferentin teilt zudem mit, dass ab sofort auch dezidiert Vormerkungen für den neuen Novavax-Proteinimpfstoff möglich sind.
Informationen über eine COVID-19-Infektion werden von den Gesundheitsbehörden nicht an alle Vorarlberger Hausärztinnen und -ärzte weitergegeben, klärt Rüscher auf: „Gerade Risikopatientinnen und -patienten sollten daher eine Positivtestung unverzüglich der eigenen Hausärztin, dem eigenen Hausarzt bekanntgeben“. Individuell lässt sich danach für eine Risikoperson abstimmen, ob vorsorglich ein Medikamenteneinsatz sinnvoll sein könnte, erläutert die Landesrätin das Prozedere.
Eigenen Gesundheitszustand genau beobachten und bei Verschlechterung Ärztin/Arzt aktiv informieren
Positiv getestete Personen sind aufgerufen, nach einer COVID-19-Infektion den eigenen Gesundheitszustand genau zu beobachten. Bei Anzeichen von Verschlechterung (z.B. Atemnot, Leistungsknick, deutlich sinkender Blutdruck ohne korrigierbare Ursache (durch Flüssigkeitsaufnahme oder Medikation), verminderte Reaktionsfähigkeit bis Verwirrtheit oder Retentionszeichen wie sinkende Harnmenge, steigendes Gewicht oder zunehmende Ödeme) ist unverzüglich mit der betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Wirksame Medikamente als Infusion und neu auch in Tablettenform
Dank intensiver Forschung stehen mittlerweile mehrere wirksame Medikamente für die Behandlung von Patientinnen und Patienten bei einer COVID-19-Erkrankung bereit. Vorarlberg öffnete dafür Ende Dezember im Messequartier Dornbirn ein neues COVID-19-Behandlungszentrum. Vor Ort erhalten COVID-19-infizierte Risikopersonen, die erst vor wenigen Tagen positiv getestet wurden und keinen Sauerstoff benötigen, mittels Infusion eine Antikörper-Therapie. Die Medikamente können das Eindringen des SARS-CoV-2 Virus vor allem in die Zellen der Atemwege und Lunge verhindern. Von einer „äußerst beeindruckenden Wirkung“ spricht der COVID-Beauftragte der Ärztekammer, Dr. Robert Spiegel, nach den ersten Behandlungen. Es handle sich um eine „wirksame Therapieform, die einen Spitalsaufenthalt verhindern kann“.
Eine Zuweisung ins COVID-19-Behandlungszentrum erfolgt anhand medizinischer Kriterien über das Infektionsteam. Risikopatientinnen bzw. Patienten wird ein Einverständnisformular zugesandt, das ausgefüllt direkt an das Zentrum übermittelt wird. Auch betreuende Ärztinnen/Ärzte können Patientinnen und Patienten für eine Behandlung anmelden.
Neu sind COVID-19-Medikamente auch in Tablettenform verfügbar. Diese können über die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt verschrieben werden. Auch dafür wird ein Einverständnisformular benötigt. Nach Rücksprache mit dem Behandlungszentrum übermittelt die Ärztin/der Arzt das Rezept an die gewünschte Apotheke und die coronaerkrankte Person kann das Medikament dort abholen lassen.
Kein Ersatz für Impfung
Als Ersatz für eine Impfung dürften diese Arzneimittel nicht angesehen werden, betont Rüscher: „Die Medikamente verbessern in vielen Fällen den eigenen Krankheitsverlauf, die Impfung aber erhöht präventiv den Schutz für die Einzelperson und auch für die Mitmenschen, da ebenso die Verbreitung des Virus eingebremst wird. Die beste Prävention ist und bleibt die Impfung!“
1450-Hotline nur bei Gesundheitsfragen nutzen
Eine große Zahl an Anfragen bewältigt täglich die Gesundheitsberatung 1450. Einmal mehr weist die Landesrätin darauf hin, dass der Telefondienst ausschließlich bei Gesundheitsfragen genutzt werden soll. Alle relevanten Informationen finden sich unter www.1450-vorarlberg.at.
Fällt ein durchgeführter PCR-Test positiv aus, werden Betroffene von Mitarbeitenden des Infektionsteams informiert. „Dauert eine Benachrichtigung länger, bitte abwarten“, appelliert Rüscher. Keinen Sinn macht in diesem Fall ein Anruf bei der 1450-Hotline. Und auch wenn die Systeme Infektionsteam oder Hotline überlastet sind soll nicht die 1450 kontaktiert werden. „Wie gesagt, bitte abwarten und einfach etwas später noch einen weiteren Kontaktversuch starten“.
Neue Vormerk-Möglichkeit für Novavax-Impfstoff
Am 24. Dezember 2021 wurde in Österreich der proteinbasierte Corona-Impfstoff des Herstellers Novavax als fünfter COVID-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die erste Lieferung wurde vom Bund für das erste Quartal 2022 angekündigt. Impf-Vormerkungen konnten schon bisher auf der Plattform des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft vorgenommen werden.
Ab sofort ist es möglich, sich dezidiert für den neuen Novavax-Proteinimpfstoff vorzumerken, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit. Dafür ist auf der Anmeldeplattform das Feld „Corona Schutzimpfung Grundimmunisierung“ auszuwählen. Nachdem die persönlichen Daten eingetragen sind, das Kästchen „Vormerkung zur Schutzimpfung“ anklicken, anschließend auf „Vormerken ohne Termin (nur Totimpfstoff Novavax)“.
Sobald der Impfstoff in Vorarlberg verfügbar ist, werden die Vorgemerkten per SMS bzw. E-Mail informiert, dass sie sich für einen konkreten Termin anmelden können. Die Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Novavax erfolgt ebenso mit zwei Impfdosen, welche im Abstand von drei bis vier Wochen verabreicht werden. Bislang ist der proteinbasierte Impfstoff in Österreich lediglich zur Grundimmunisierung zugelassen und nicht als Auffrischung, wenn man vorher mit einem anderen Impfstoff geimpft wurde.
Quelle: Land Vorarlberg