vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 19, 2021
Verfahren wurde wegen Mängel an das Ministerium zurückverwiesen
Für NÖ Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko ist die heute bekanntgewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ein Fingerzeig in Richtung Ministerium. „Das Verkehrsministerium und die ASFINAG hätten die nun geforderte Alternativenprüfung von Anfang an durchführen können. Stattdessen kostet ein derartiger Verfahrensfehler nun der Bevölkerung im Marchfeld wieder Zeit bis zur Entlastung. Man kann darüber nur den Kopf schütteln“, so Schleritzko.
Das Land Niederösterreich wird gegen diese Entscheidung des BVwG Rechtsmittel bei den Höchstgerichten ergreifen. „Wir gehen gegen die in unseren Augen rechtswidrige Zurückverweisung der Sache vom BVwG an das Ministerium vor. Es kann nicht sein, dass vom BVwG ein Verfahrensschritt gefordert wird (Alternativenprüfung), den das BVwG aber selbst verweigert hat und auch das BMK bisher nicht durchgeführt hat“, so der Landesrat zu den rechtlichen Konsequenzen.
„Ungeachtet des Rechtsmittels an die Höchstgerichte hat das Verkehrsministerium aber seine Aufgabe wahrzunehmen und ist gefordert, rasch zu arbeiten. Die Verantwortlichen sollen dabei die berechtigten Interessen der Bevölkerung im Auge behalten, die tagtäglich unter 35.000 Fahrzeugen vor ihren Häusern und Wohnungen leiden. Das Verkehrsministerium soll daher endlich die Alternativenprüfung durchführen und sich nicht weiter verweigern“, fordert Schleritzko.
Quelle: Land Niederösterreich