Oberösterreich: LR Steinkellner - Umfahrung Mattighofen-Munderfing Abschnitt 3: Landesverwaltungsgericht hat straßenrechtliche Bewilligung bestätigt

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 01, 2021

Foto: Land OÖ/Daniel Kauder

Nächster Schritt für den Weiterbau der Umfahrung

Das Landesveraltungsgericht Oberösterreich hat den straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid für den dritten Abschnitt der Umfahrung Mattighofen-Munderfing bestätigt. Sämtliche Einwendungen wurden als unbegründet abgewiesen.

"Ich freue mich über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich. Damit liegt eine weitere wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der dringend notwendigen Umfahrung vor", so Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

"Nachdem der 1. Abschnitt (Umfahrung Munderfing) bereits 2017 für den Verkehr freigegeben wurde, kann nun neben der bereits laufenden Grundeinlöse für den 2. Bauabschnitt (Munderfing-Stallhofen) auch die Grundeinlöse für den dritten Abschnitt (Stallhofen-Schalchen) weitergeführt werden. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde koordiniert. Nach Erlangen des vollständigen Grundbesitzes kann der wasserrechtliche Bescheid seitens der Behörde erlassen werden. Dann liegen sämtliche materienrechtlichen Bewilligungen vor und die Umfahrung kann endlich weitergebaut werden", so Landesrat Mag. Steinkellner über die nächsten Schritte.

Ausbaunotwendigkeit und Projektbegründung

Im Ortszentrum von Mattighofen ist nicht nur die hohe Verkehrsbelastung ein Problem, auch die zu geringen Fahrbahnbreiten und die Vielzahl der Anbindungen an die B147 führen laufend zu Verkehrsbehinderungen, Staus und Unfällen mit Personenschaden. Ziel der Umfahrung Mattighofen-Munderfing ist nicht nur, direkte Zufahrtsmöglichkeiten zu den Industriestandorten zu schaffen, sondern vor allem, die Ortskerne zu entlasten. "Darüber hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, Unfallhäufungsstellen in diesem Straßenabschnitt zu beseitigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen", hält Landesrat Mag. Steinkellner fest.

Entlastung für die Bewohnerinnen und Bewohner

Die Verkehrszählung ergab im Bereich des Stadtplatzes von Mattighofen fast 15.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden, davon ca. 11 % Schwerverkehrsanteil. Durch die Errichtung der insgesamt ca. 8,5 km langen Umfahrung Mattighofen-Munderfing können in Mattighofen ca. 35 % des derzeitigen Verkehrsaufkommens auf die Umfahrung verlagert werden.

Die Trassenführung

Der 2. Teilabschnitt der Umfahrung Mattighofen – Munderfing schließt im Süden an den ersten Abschnitt der Umfahrung von Munderfing, beim Knoten "Munderfing Nord" an und schwenkt zur ÖBB Strecke Steindorf – Braunau/Inn ab. Das Trassenband läuft anschließend parallel zur Bahnstrecke bis auf die Höhe der Ortschaften Weinberg/Stallhofen, wo die Bahntrasse niveaufrei überquert wird. In diesem Bereich entsteht der Anschlussknoten "Mattighofen Süd". Hier ist vorgesehen, eine Querverbindung zur alten B147 Braunauer Straße zu schaffen. Gleichzeitig schließen in diesem Bereich die L1045 Stallhofener Straße und der Stallhofen-Straßenast 1 an. Im weiteren Verlauf schließt unmittelbar nach dem Knoten "Mattighofen Süd" der 3. Teilabschnitt an. Das Trassenband verläuft dann weiter in der Talsohle zwischen dem Schwemmbach und dem Dorfgebiet von Unterharlochen und quert in ihrem Verlauf die L 1041 Kindstalstraße, die Mattighofner Straße und trifft im Bereich der Schwemmbachbrücke auf die L503 Oberinnviertler Straße. Die Weiterführung erfolgt anschließend zwischen dem linken Schwemmbachufer und einem bestehenden Wohngebiet. Die Einbindung in den Bestand der B147 Braunauer Straße wird mit einem Kreisverkehr auf Höhe der Firmen Lohberger und Mercedes Gerner gestaltet.

"Die finanziellen Mittel für die weiteren Abschnitte (in Höhe von 40 Millionen Euro) der Umfahrung sind weiterhin reserviert. Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden wir schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen. Auch wenn auf Bundesebene derzeit wichtige Infrastrukturprojekte künstlich verzögert werden, setzen wir uns auf Landesebene für die Bedürfnisse der Bürger ein. Mit der Entscheidung des Gerichts kann in der nächsten Legislaturperiode die Umsetzungsphase des Bauprojekts beginnen", so Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.

Quelle: Land Oberösterreich

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