vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 03, 2020
Neue Richtlinien in der Tiroler Mindestsicherung sehen Sonderzahlungen für Familien vor
„Die Gefahr, von Armut betroffen zu sein, ist so groß wie schon lange nicht mehr“, weiß Soziallandesrätin Gabriele Fischer. „Wer schon vorher knapp an der Armutsgrenze lebte, ist von den Folgen der Corona-Krise nun noch massiver betroffen“. Bereits vor der Pandemie stellten hohe Wohnkosten und hohe Lebenshaltungskosten in Tirol große Herausforderungen in der Armutsprävention dar. Gerade Familien sehen sich in diesen herausfordernden (Corona-)Zeiten mit besonderen Belastungen konfrontiert. „Zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände wird im September und Dezember den Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern mit minderjährigen Kindern ein einmaliger Zuschuss von 50 Euro pro Kind gewährt“, informiert LRin Fischer. 40 Prozent der MindestsicherungsbezieherInnen in Tirol sind minderjährig, leben in einem Haushalt mit Mindestsicherung. Vor allem zum Schulstart und vor Weihnachten stellt dies eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in schwierigen Zeiten dar. „Der Bonus unterstützt gezielt armutsbetroffene Kinder und stellt in diesen herausfordernden Zeiten einen wichtigen Zuschuss dar“, ergänzt LRin Fischer.
„Die Tiroler Mindestsicherung ist ein wichtiges Instrument, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und allen Menschen in unserem Land ein würdiges Leben zu ermöglichen“, betont LRin Fischer. Die Kosten für Wohnen, den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung müssen auch für Menschen in Notsituationen gedeckt sein. „Gerade jetzt, wenn viele Menschen Kurzarbeit und Jobverlust hinnehmen müssen, trifft es Personen, die an der Armutsschwelle leben, besonders hart. Schon kleine Veränderungen haben gravierende Auswirkungen“, ist LRin Fischer überzeugt, denn: „Das Virus verstärkt die Ungleichheit in der Gesellschaft – dem müssen wir entgegensteuern“.
Aus diesem Grund wurden die Richtlinien der Tiroler Mindestsicherung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und die Hilfen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ausgebaut. „Die Zuschussleistungen im Falle von offenen Mietrückständen bei drohender Delogierung oder für die Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten sowie andere Wohnungsabgaben wurden erweitert und erhöht. Der bisherige Leistungskatalog umfasst nun auch eine Zuschussleistung für Nachzahlungen offener Stromkosten“, berichtet LRin Fischer.
„Miteinander sind wir füreinander da und unterstützen armutsbetroffene Menschen, die mit den negativen Auswirkungen der Krise besonders zu kämpfen haben. Mit den geänderten Richtlinien in der Tiroler Mindestsicherung kann frühzeitig auf drohende Notsituationen reagiert und Delogierungen verhindert werden“, ist LRin Fischer überzeugt. Es gelte, auch weiterhin ganz genau hinzusehen und rechtzeitig treffsicher zu reagieren. „Die Tiroler Mindestsicherung ermöglicht uns die nötige Flexibilität, um sie im Sinner aller Menschen in Tirol einzusetzen“, so LRin Fischer abschließend.
Quelle: Land Tirol