vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 10, 2020
Einreichungen bis 18. Dezember 2020 möglich
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Literaturpreis 2021 ausgeschrieben. Die Höhe des Preisgeldes beträgt 10.000 Euro, zusätzlich kann die Kunstkommission bis zu drei Arbeitsstipendien zu je 1.500 Euro empfehlen. „Wir zeichnen etablierte Autoren und Autorinnen aus und wollen zugleich auch junge, aufstrebende Talente in ihrem literarischen Werdegang unterstützen“, erklärt Kulturreferentin Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Das große Interesse an dem Preis und in die hohe Qualität der Einreichungen in den letzten Jahren spiegle die vielfältige Literaturszene im Land. „Die Ausschreibung und Vergabe des Preises bietet alle zwei Jahre eine Leistungsschau der Vorarlberger Literatur“, so Schöbi-Fink.
Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die in Vorarlberg wohnhaft, über längere Zeit wohnhaft gewesen oder in einem sonstigen personellen bzw. literarisch-sachlichen Bezug zu Vorarlberg stehen. Literaturschaffende, die den Literaturpreis oder das Landesstipendium schon einmal erhalten haben, können sich nach einer Frist von zehn Jahren wieder bewerben.
Literaturpreis 2021 des Landes Vorarlberg
• Preisgeld: 10.000 Euro, zusätzlich bis zu drei Arbeitsstipendien zu je 1.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet die Kunstkommission, Sparte Literatur
• Einreichfrist bis 18. Dezember 2020
• Bewerbungsunterlagen:
a) eigenes Datenblatt mit Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, Kontonummer, Bankleitzahl
b) Vita, eigenes Datenblatt mit kurzem Lebenslauf, bisherige literarische Tätigkeit, Publikationen
c) Textprobe bzw. Textproben (u.a. Kurzgeschichten, Gedichte) aus bisher unveröffentlichten Manuskripten bis maximal 25 Seiten. Die Form der Manuskripte mit Zeilenabstand 1 ½ und Schriftgröße 12 muss unbedingt eingehalten werden. Innerhalb einer Bewerbung soll jeweils nur für eine konkrete Sparte (z.B. Lyrik oder Prosa) eingereicht werden. Die Textproben können durch erläuternde Angaben ergänzt werden. Arbeitsproben, die die Anonymität nicht gewährleisten oder bereits in früheren Jahreneingereicht wurden, finden keine Berücksichtigung.
• Einreichungen an: Amt der Vorarlberg Landesregierung, Abteilung Kultur, Villa Wacker, Römerstraße 24, 6901 Bregenz
• Für Informationen: Elisabeth Dobler, Abteilung Kultur, +43/5574/511-22312, Mail elisabeth.dobler@vorarlberg.at; Web www.vorarlberg.at/kultur
Quelle: Land Vorarlberg