Salzburg: Land forciert erneuerbare Energie und leistbares Wohnen

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 12, 2022

Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr

Landesentwicklungsprogramm 2022 / Verbesserte Rahmenbedingungen

(LK) Der Kampf gegen Bodenfraß und Zweitwohnsitze und für leistbares Wohnen geht in Salzburg weiter und schafft weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die junge Generation. Als wichtiger Schritt bildet nun das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) den Rahmen für die ineinander greifenden Bereiche Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht.

„Wir haben mit den Gesetzespaketen Grundverkehr, Raumordnung und Baurecht erstmals ineinander abgestimmte Rechtsmaterien, die klare gemeinsame Ziele verfolgen“, so Landesrat Josef Schwaiger, der ergänzt: „Das neue Landesentwicklungsprogramm bildet als letzter Baustein den Rahmen für die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes und ist die Grundlage für die Regionalprogramme, die räumlichen Entwicklungskonzepte bis hin zur Widmung.“

Vier Schwerpunkte

Das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) – gemeinsam erarbeitet mit allen Gemeinden und Regionalverbänden - beinhaltet vier Schwerpunkte, die für die Salzburgerinnen und Salzburger im ganzen Land große Vorteile bringen:

Schwaiger: „Das ist zukunftsweisend!“

Landesrat Josef Schwaiger sieht unter anderem die Forcierung erneuerbarer Energien, klare Festlegungen für Flächen für förderbaren Wohnbau, sparsamen Umgang mit Grund und Boden und geordnete touristische Nutzung als die zukunftsweisenden Bestimmungen im neuen LEP. „Wir haben neue und bessere Rahmenbedingungen für die Landesentwicklung geschaffen. Bei Ressortübernahme war mir klar, dass es Änderungen für leistbares Wohnen und erneuerbare Energieformen braucht. Die gibt es nun umfassend“, so Schwaiger.

Der weitere Zeitplan

Rund ein Jahr nach dessen erster Präsentation, einem umfangreichen Hörungsverfahren und enger Einbindung von Regionen und Gemeinden wird das neue LEP mit 1. Dezember in Kraft treten. „Mit diesem Instrument setzen wird den konsequenten Salzburger Weg der Verzahnung von Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht fort, indem wir einen übergeordneten Handlungsleitfaden schaffen“, betont Schwaiger. Nach drei Jahren wird eine Evaluierung durchgeführt.

Kürzere Verfahren für erneuerbare Energie

„Wir müssen nicht nur unabhängiger bei der Energieversorgung werden, sondern auch unsere Klimaziele erreichen. Daher müssen wir alle Möglichkeiten nutzen: Wasser, Wind, Biomasse und Sonne. Wir setzen das auf dafür geeigneten Flächen um“, informiert Schwaiger. Daher: Im neuen LEP sind in allen Bezirken Windvorrangzonen festgelegt. Dadurch entsteht Transparenz und die Verfahren zur Nutzung von Windkraft werden massiv beschleunigt. Sie werden in der Regel ein bis eineinhalb Jahre schneller sein. Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen werden konkrete Kriterien festgelegt.

Leistbares Wohnen

Flächen ab 2.000 Quadratmeter müssen künftig vorab auf ihre Eignung für den förderbaren Wohnbau geprüft werden. Wird eine solche festgestellt, ist eine Mindestanzahl von Wohnungseinheiten vorgesehen, zum Beispiel je nach Siedlungsstruktur ein Mindestanteil an Reihen- und Mehrfamilienwohnhäusern. „Das Ziel ist klar: Es muss leistbar sein, Zersiedelung vermieden sowie durch mehr Verdichtung Grund und Boden gespart werden“, so Schwaiger.

Chaletdörfer werden stark eingeschränkt

Eine Neuausweisung von Bauland für touristische Entwicklungen außerhalb des Hauptsiedlungsbereichs wird nur mit besonderer Begründung möglich sein. „Ein zu hoher Flächenverbrauch - wie beispielsweise Chaletdörfer - ist nicht mehr im LEP vorgesehen“, so Schwaiger.

Mitterer: „Gemeinden bestimmen mit.“

„Die Gemeinden, deren Kompetenz für örtliche Raumplanung aufrecht bleibt, wurden aktiv einbezogen. Das jetzt beschlossene Landesentwicklungsprogramm ist das Produkt der guten Kooperation von Land, Regionalverbänden und Gemeinden. Ich bin überzeugt davon, dass es zukunftsweisende Änderungen sind und dass wir damit ein völlig neues Kapitel aufschlagen - für kommende Generationen“, so Günther Mitterer, Präsident des Gemeindeverbandes.

„Werkzeugkasten“ für ländliche Entwicklung

„Was wir nicht wollten, ist eine Käseglocke über den ländlichen Raum, der damit unantastbar sein würde und in dem keine Veränderungen mehr vorgenommen werden könnten. Was wir nun bieten, ist eine klare und für alle nachvollziehbare Festlegung, unter welchen konkreten Voraussetzungen und klar definierten Zuständigkeiten Entwicklungen ermöglicht werden. Ich möchte es als ,Werkzeugkasten‘ bezeichnen, der den Gemeinden, Regionalverbänden und uns zur Verfügung steht“, so Schwaiger.

Quelle: Land Salzburg

Mehr Nachrichten aus

Salzburg