vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 14, 2020
Budget auf eine Million Euro pro Jahr verdoppelt / Privatpersonen und Gemeinden profitieren
(LK) Lärmgeplagte Anrainer künftig einfacher und schneller vom Verkehrslärm entlasten – das ist das Ziel der neuen Förderung des Landes. Sie gilt ab 1. Jänner 2021. „Lärm vor der eigenen Haustüre belastet. Der Schutz von lärmgeplagten Anrainer ist mir ein großes Anliegen. Mit erleichterten Förderkriterien und einem verdoppelten Budget können Lärmschutzmaßnahmen in Salzburg künftig rascher und einfacher umgesetzt werden. Wir wollen damit auch die Lebensqualität für die vielen Anrainer an Landesstraßen verbessern“, betont Landesrat Stefan Schnöll.
Eine Million Euro fließt ab 2021 jährlich in den Bau neuer Schutzwände. Künftig kann schneller beantragt werden, zudem kann auch privat errichteter Lärmschutz gefördert werden. „Ich möchte die Anrainer von Landesstraßen bestmöglich vor übermäßigem Verkehrslärm schützen. Dafür nimmt das Land Salzburg doppelt so viel Geld in die Hand wie bisher und ermöglicht auch, dass dieses schneller fließt“, sagt Landesrat Stefan Schnöll.
Raschere Förderung von Lärmschutzwänden
Anträge für den Bau einer Schutzwand sind ab Jahresbeginn 2021 bereits nach einer Wartefrist von acht Jahren möglich. Bisher musste man zehn Jahre warten. Zudem sind in Zukunft auch privat errichtete Lärmschutzwände förderbar, und zwar mit 25 Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise maximal 15.000 Euro.
Projekte mit Gemeindebeteiligung werden beschleunigt
Die Reihung der eingelangten Anträge erfolgt künftig durch ein Bonuspunktesystem. Dadurch sollen Anträge in Zukunft schneller umgesetzt werden können, wenn beispielsweise die Anzahl der betroffenen Anrainer höher ist oder seit dem Antrag schon viel Zeit verstrichen ist. Neu ist auch, dass die Umsetzung von Lärmschutzprojekten rascher erfolgt, wenn sich eine Gemeinde mit 25 Prozent an den Kosten beteiligt. Projekte, an denen eine Gemeinde aufgrund vieler Anrainer besonderes Interesse hat, können so beschleunigt werden.
Die Neuerungen im Überblick
Quelle: Land Salzburg