vonRedaktion Salzburg
APRIL 16, 2022
LR Fellner: Neue Vereinbarung bringt Planungssicherheit und besagt, dass Mittel für KAT-Übungen der Wehren ab 2022 verdoppelt werden.
Klagenfurt (LPD). Klimawandel und diverse technische Neuerungen führen zunehmend zu immer größer werdenden Herausforderungen im Bereich Katastrophenschutz – und das regional wie international. Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner: „Im Hinblick auf das erforderliche kontinuierliche Beüben solcher Szenarien durch unsere Feuerwehren freut es mich, dass wir die Mittel für KAT-Übungen von 10.000 Euro pro Jahr seit 2022 regulär auf 20.000 Euro pro Jahr verdoppeln konnten“. Werden Katastrophenhilfszüge bei Bezirkskatastrophenschutzübungen eingebunden, so trägt das Land Kärnten im Rahmen dieser Bezirkskatastrophenschutzübung die Kosten der Katastrophenhilfszüge für allenfalls benötigte Unterkünfte und Verpflegung. Die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem Kärntner Landesfeuerwehrverband bei dem die künftige Kostentragung bei Einsätzen und Übungen der Katastrophenhilfszüge geregelt wird, steht in der nächsten Regierungssitzung zur Beschlussfassung an.
Die Vereinbarung besagt weiters: Das Land Kärnten trägt bei Einsätzen von Katastrophenhilfszügen, die im Bundesland Kärnten, in anderen Bundesländern sowie Nachbarländern stattfinden und durch das durch das zuständige Regierungsmitglied beauftragt wurden, die Kosten für Unterkünfte, Verpflegung, Betriebsmittel und Treibstoffe. Die Übernahme allfälliger weiterer Kosten von Seiten des Landes Kärnten wird nach gesonderter Überprüfung vom zuständigen Regierungsmitglied im Einzelfall entschieden. Fellner: „Damit ist eindeutig geregelt, wie Hilfseinsätze im Katastrophenfall finanziell abgewickelt werden. Das bringt Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten, sodass die Feuerwehren vor Ort sich voll und ganz auf ihre wichtigen, oft lebensnotwendigen Einsätze konzentrieren können“.
Weiters übernimmt das Land Kärnten die Kosten für die Behebung von allfälligen Schäden an Einsatzfahrzeugen, die im Eigentum der Gemeinden stehen, sofern hierfür keine Versicherung besteht.
Quelle: Land Kärnten