vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 29, 2022
Pandemie: Zusätzliche Schutzmaßnahmen des Landes treten mit Ablauf des 30. Jänner außer Kraft
Bregenz (VLK) – Die zusätzlichen landesspezifischen Schutzmaßnahmen, die etwa bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie strengere Vorgaben als der Bund beinhaltet haben, werden nicht mehr verlängert. Die entsprechende Landes-Verordnung läuft am Sonntag, 30. Jänner um 24:00 Uhr aus. Damit gelten ab dem 31. Jänner die Regelungen, die in der Verordnung des Bundes geregelt werden.
Konkret bedeutet das, dass somit ab Montag, 31.1., laut Bundesverordnung in der Gastronomie keine Beschränkung der Personenanzahl an einem Verabreichungsplatz mehr besteht.
Für Zusammenkünfte mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gelten nunmehr folgende Personenhöchstzahlen:
- bis zu 500 TeilnehmerInnen mit 2G-Regel (Impf- oder Genesungsnachweis)
- bis zu 1. 000 TeilnehmerInnen mit 2G+-Regel (Impf- oder Genesungsnachweis + negativer PCR-Test)
- bis zu 2.000 TeilnehmerInnen mit Booster+ Regel (Boosterimpfung + negativer PCR-Test)
Quelle: Land Vorarlberg