vonRedaktion Salzburg
AUGUST 25, 2021
Ab sofort gilt in Kärntens Landeskrankenhäusern FFP2-Maskenpflicht in patientennahen Bereichen - Kontrollen Einhaltung 3G-Regeln in Kärnten in der Vorwoche: 2.206 unter Gästen, 412 unter Betreibern – 11 Beanstandungen
Klagenfurt (LPD). Ab sofort gilt in Kärntens Landesspitälern für alle patientennahe Bereiche eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mund-Nasenschutz reicht nicht mehr aus. Die derzeitige epidemiologische Lage ist Auslöser für die neue Maßnahme. Die Besucherregeln bleiben wie bisher, ein Besucher pro Tag und Patient ist weiterhin möglich. Es gelten ausnahmslos die 3G-Regeln und jeder Besuch muss spätestens einen Tag vorher telefonisch angemeldet werden.
Dem Land Kärnten wurde heute der Bericht zur Kontrolle von 3G-Nachweisen in der Vorwoche vorgelegt. Demnach wurden in Summe 2.618 Kontrollen in Hotellerie, Restaurants, Bars, Discos, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, nicht öffentlichen Sportstätten, bei Veranstaltungen usw. durchgeführt. Betroffen waren Gäste wie Betreiber. Es gab dem Bericht zu Folge 11 Beanstandungen.
407 Betreiber (von 412) haben sämtliche Auflagen erfüllt und 2.200 Gäste bzw. Teilnehmer (von 2.206) haben die 3G-Nachweise erbringen können. Die 11 Beanstandungen sind rein auf Gäste und Betreiber von Restaurants zurückzuführen. Im Koordinationsgremium des Landes wurde vorige Woche noch einmal darauf hingewiesen, dass Gäste und Unternehmer gleichermaßen die Einhaltung der 3G ebenso wie die Kontrollen ernst nehmen müssen, um jegliche weitere Betriebsschließungen im Herbst und Winter zu verhindern, wenn mit einem schon alleine der Jahreszeit geschuldeten Infektionsanstieg zu rechnen ist.
Quelle: Land Kärnten